Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Schwarze Listen im Steuerrecht

von Peter Scheller

Schwarze Listen im Steuerrecht

Eine Mitteilung der CFE (Confédération Fiscale Européenne) vom 28. August 2017 lässt aufhorchen: European Commission advances with EU blacklist work. Auf dieser Liste stehen Staaten, die nach Ansicht der Kommission sich steuerlich nicht korrekt verhalten. Zielgruppe sind vereinfacht gesagt die Staaten mit niedrigen Steuerlasten, die keinen Informationsaustausch mit den Finanzverwaltungen in den Staaten der EU betreiben wollen oder sich anderweitig schädigend für das Steueraufkommen dieser Staaten verhalten.

An dieser Stelle wollen wir das Phänomen schwarzer Listen  einmal aus anderer Sicht beleuchten. Die vorgenannte schwarze Liste ist nicht die einzige ihrer Art. Im Ergebnis gibt es weitere Maßnahmen der EU, die so nicht genannt werden aber wie eine schwarze Liste wirken. Am bekanntesten sind Embargos, die Ausfuhren in bestimmte Länder und Regionen erschweren oder vollkommen unmöglich machen. Von solchen Embargos sind nicht nur Staaten, sondern auch Organisationen, Unternehmen oder einzelne Personen betroffen. Wer gegen Handelsembargos oder andere Handelsbeschränkungen verstößt, macht sich strafbar. Und die Strafen sind rigoros.

Es stellt sich die Frage, wer eigentlich Embargos verhängt. Dies beschließen Politiker in der Regel ohne diejenigen zu fragen, die sie gewählt haben. Oder hat schon jemand im Wahlprogramm einer Partei den Punkt Schwarze Listen- oder Embargopolitik gesehen. Darüber hinaus stammen, wie man oben sieht, die Vorlagen für schwarze Listen und Embargoverordnungen aus der Feder von hohen Beamten der Steuerverwaltungen oder der EU Kommission, letztere eine mächtige Organisation ohne direkte demokratische Legitimation. Dabei sollte man nicht unterschätzen, wie groß der tatsächliche Einfluss derjenigen ist, die die Gesetze tatsächlich schreiben. Ein angesehener Professor des Steuerrechts nannte das Bundesfinanzministerium einmal zutreffend den Ersatzgesetzgeber.

Eigentlich benötige wir, die Bürger, aber etwas ganz anderes. Wir brauchen eine Liste, in der alle Personen genannt werden, die in Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder andere kriminellen Wirtschaftsdelikte verwickelt sind. Dies würde mich insbesondere in Hinblick auf Politiker und hochrangige Beamte in Brüssel, Berlin und anderswo sehr interessieren. Das gäbe uns einen wertvollen Hinweis, wen wir nächstes  Mal wählen können oder wann wir protestieren müssen, um zu verhindern, dass ein geldgieriger und vielleicht krimineller Mensch, den wir als Steuerzahler auch noch bezahlen, die Karriereleiter weiter nach oben klettern darf. Eine solche Liste wäre ein hilfreiches Informationsinstrument für den einzelnen Bürger.

Mein Wunsch wird aber wohl nie in Erfüllung gehen. Es ist kaum zu glauben, dass Politiker, Ministerialbeamte oder andere wichtige Persönlichkeiten irgend ein Interesse daran haben. Mit Hinweisen auf den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte lässt sich eine solche Liste auch leicht verhindern. Also bleibt nur der Blick in das Internet …..

Autor: Peter Scheller

Bildquelle: www.fotalia.com

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