Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Steuerentlastungsgesetz

von Administrator

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 sollen die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 23. Februar 2022 umsetzt werden. Aufgrund der Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur finanziellen Entlastung der Bevölkerung. Die Entlastung soll im finanziellen Bereich aber auch durch Steuervereinfachung erreicht werden.

Die Maßnahmen betreffen folgende Bereiche der Einkommensteuer und sollen rückwirkend ab den 1. Januar 2022 gelten:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro
  • Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro
  • Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 01.01.2022 auf 38 Cent.

Weitere Maßnahmen betreffen die Energiepreispauschale und den Kinderbonus 2022.

Bildquelle: www.fotalia.com

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