Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Streamlined Foreign Offshore Procedure

von Peter Scheller

Streamlined Foreign Offshore Procedure

Die USA sind eines von zwei Staaten, die ihre Staatsangehörigen und Personen mit Daueraufenthaltsberechtigung besteuern. Das führt dazu, dass alle US-Staatsbürger und Greencard-Holder zwingend jedes Jahr eine US-Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Dies gilt auch dann, wenn diese Personen nicht in der USA ansässig sind, dort keine Einkünfte beziehen und auch kein Vermögen in den USA besitzen. Die gilt auch für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft und für Deutsche mit Greencard.

Es wird geschätzt, dass ungefähr 7,6 Millionen US-Bürger im Ausland wohnen und nur die Hälfte von ihnen in den USA Einkommensteuererklärungen abgeben. Die Nichtabgabe von Steuererklärungen ziehen normalerweise empfindlich hohe Strafgelder nach sich. Dies gilt selbst dann, wenn in den USA überhaupt keine Steuern geschuldet werden. Allerdings hat der Internal Revenue Service (IRS) den im Ausland Lebenden eine Möglichkeit eröffnet, ohne entsprechende Strafgelder den Weg in die „Steuerehrlichkeit“ zu finden. Hierzu muss eine besondere Erklärung nach der Streamlined Foreign Offshore Procedure abzugeben. Einzelheiten sind hier zu finden.

Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation

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