Umsatzsteuer: Veröffentlichung der EU-Kommision
von Peter Scheller
Das Mehrwertsteuerrecht ist inzwischen komplex. Deshalb gibt es nicht nur eine fast unüberschaubare Anzahl fachlicher Publikationen und eine Vielzahl von Schreiben, Verfügungen und Mitteilung der Finanzbehörden. Jetzt beginnt auch die EU-Kommission, Anwendungshilfen durch umfangreiche Veröffentlichungen zu geben. Ob dadurch die Anwendung des Mehrwertsteuerrechtes einfacher wird, ist nicht sicher.
Bisher liegen folgende Veröffentlichungen vor:
- Erläuterungen zu den MwSt-Vorschriften für die Rechnungstellung,
- Leitfaden zur kleinen einzigen Anlaufstelle für die MwSt vom 23.10.2013,
- Erläuterungen zu den Änderungen der EU-MwSt-Vorschriften bezüglich des Ortes von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen, die 2015 in Kraft treten und
- Informationen für Unternehmen, die sich für die Miniregelung für eine einzige Anlaufstelle (MOSS) anmelden (Zusätzliche Leitlinien – Prüfung der MOSS-Daten)
Wichtig ist, dass sowohl EU-Kommission als auch das Bundesfinanzministerium darauf hinweisen, dass die Veröffentlichungen nicht rechtsverbindlich sind (BMF, Schreiben vom 17.12.2014 – IV D 1 – S 7058/14/10004 [2014/1109561]).
Hinweis: Obwohl die Veröffentlichungen der Kommission nicht rechtsverbindlich sind, sollte man sie bei Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung als Argumentationshilfe heranziehen, wenn sie die eigene Rechtsposition stützen.
Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation
Bildquelle: www.fotalia.com
- Schlagwörter:
- BMF
- EU-Kommission
- Mehrwertsteuer
Kommentare
Einen Kommentar schreiben