Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

US Besteuerung von Deutschen

US Besteuerung von Deutschen

Deutsche Staatsangehörige müssen in ganz unterschiedlichen Situationen im Ausland Steuern zahlen. Das ist relativ einfach nachzuvollziehen, wenn man im Ausland arbeitet und/oder wohnt. Natürlich denkt man auch an Situationen, in denen man in Deutschland wohnt, aber Investments wie beispielsweise eine Immobilie im Ausland hat.

In den USA gibt es aber noch Sonderregelungen, die die Sache komplex machen. So ist eine Person mit ständiger Aufenthaltsgenehmigung (Green Card Holder) genauso wie US-Staatsbürger verpflichtet, jedes Jahr Steuererklärungen in den USA abzugeben. Dies ist auch der Fall, wenn Deutsche mit Green Card ausschließlich in Deutschland ansässig sind.

Deutsche ohne Daueraufenthaltsgenehmigung fallen in die Kategorie der so genannten Non Resident Aliens. Diese müssen in den USA dann Steuererklärungen abgeben, wenn sie dort arbeiten und gewisse zusätzliche Kriterien erfüllen. Gleiches gilt für Gewerbetreibende und Selbständige, die in den USA tätig sind. Daneben müssen auch solche Personen in den USA Einkommensteuererklärungen abgegeben, die dort passive Einkünfte erzielt.

Einen sehr instruktiven Artikel der Greenback Tax Services finden sie hier.

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