Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Zollstrafrechtliche Beurteilung des Falls Schwarzenegger

von Administrator

Am 17. Januar 2024 wurde durch Beamte des Hauptzollamts München gegen Arnold Schwarzenegger ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, weil bei ihm im Rahmen seiner Einreise in die Europäische Union eine Luxus-Uhr der Marke Audemars Piguet im Wert von ca. 26.000 Euro aufgefunden wurde.

Nach den Feststellungen der Zollbeamten am Flughafen München sollte die Uhr im Unionsgebiet verbleiben und hätte daher gestellt, angemeldet und verzollt werden müssen. Durch das Benutzen des grünen Ausgangs nach der Gepäckausgabe hat Herr Schwarzenegger jedoch die Finanzbehörde (das Hauptzollamt München) über steuerlich erhebliche Tatsachen (das einfuhrabgabenpflichtige Verbringen der Uhr in das Unionsgebiet) in Unkenntnis gelassen und dadurch Steuern verkürzt (da kein Einfuhrabgabenbescheid erlassen wurde). Damit hat er den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung erfüllt.

Bei einem Zollwert der Uhr von ca. 26.000 Euro ergeben sich Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) in Höhe von etwa 4.950 Euro. Nach der für die zuständigen Straf- und Bußgeldsachenstelle des Hauptzollamts Augsburg verbindlichen Dienstvorschrift des Bundesfinanzministeriums (StraBuDV) wäre hier eine Geldstrafe von rund 125 Tagessätzen zu verhängen. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten. Insbesondere erscheint das Vorliegen des Hinterziehungsvorsatzes fraglich, da das Verbringen der Uhr nach Österreich keineswegs verschleiert, sondern öffentlich bekannt gemacht wurde. Die Uhr wurde nach der Entrichtung der Einfuhrabgaben und einer Sicherheit für die zu verhängende Geldstrafe und Verfahrenskosten planmäßig nach Kitzbühel verbracht und im Rahmen des „World Climate Summit“ versteigert. Sie erzielte einen Erlös von 270.000 Euro.

Weitere Einzelheiten finden Sie hier.

Autor: Torsten Hildebrandt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), Berater für Zölle und Verbrauchsteuern, https://steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Was ist die Summe aus 1 und 8?