Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Peter Scheller - Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

Gut beraten, ist schon gewonnen.

Sie sind Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater und suchen Unterstützung in der Auseinandersetzung mit Finanzbehörden, z.B. bei Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren oder Finanzgerichtsverfahren.

Sie sind Rechtsanwalt und runden Ihr eigenes Leistungsangebot zu speziellen, steuerlichen Fragen – im In- und Ausland – ab.

Sie sind Unternehmensvertreter und minimieren durch das Hinzuziehen meiner Expertenmeinung Ihr Haftungsrisiko als Geschäftsführer.

Sie suchen Unterstützung in speziellen, steuerlichen Fragen, z.B. Auslandsaktivitäten, grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen, internationalen Mitarbeiterversendungen u.v.m.

Ich begleite und berate Sie und Ihr Expertenteam, „wenn es knifflig wird“.

Aktuelle Beiträge

Doppelbesteuerung bei Share Deals

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Wer bei Share Deals das Signing und Closing zeitlich trennt, muss beide Erwerbsvorgänge fristgerecht und vollständig anzeigen. Sonst droht trotz § 16 Abs. 4a GrEStG eine doppelte Grunderwerbsteuer – so das FG Baden-Württemberg im Beschluss vom 16.05.2025 – 5 V 846/25 (AdV abgelehnt). Die Beschwerde ist beim BFH unter II B 47/25 (AdV) anhängig. Parallel hat der BFH im Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25 (AdV) ernstliche Zweifel an Doppel-Festsetzungen geäußert, wenn der Finanzverwaltung das Closing bereits bekannt ist.

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Datenübermittlung an die Finanzverwaltung durch Dritte – Anforderungen nach § 87d AO

von Peter Scheller (Kommentare: 1)

Die Digitalisierung der Steuerverwaltung schreitet seit Jahren voran. Unternehmen, Berater und Privatpersonen sind zunehmend verpflichtet, Steuerdaten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dabei werden nicht selten externe Dienstleister eingeschaltet – etwa Rechenzentren, Softwareanbieter oder Steuerberater.

§ 87d Abgabenordnung (AO) regelt die rechtlichen Anforderungen an diese sogenannten Datenübermittlungen im Auftrag. Ergänzend präzisiert der Anwendungserlass zur AO (AEAO), wie die Identifizierung des Auftraggebers vorzunehmen ist und welche Aufbewahrungspflichten bestehen.

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Tax discrimination against US citizens in Germany?

von Peter Scheller (Kommentare: 2)

US citizens often complain that they are discriminated against in terms of taxation when they come to Germany and take up residence there. In some cases, Germany is then accused of double taxation as the country of residence. The argument is: “The income has already been taxed in the US.” This argument fails to recognize the real reasons for what is sometimes indeed double taxation.

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Foreign real estate company with domestic real estate

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

A no-PE structure refers to a corporate structure that avoids a permanent establishment, usually in Germany. This is particularly important for foreign companies with domestic real estate. A foreign real estate company is subject to corporation tax and the solidarity surcharge, but not to trade tax.

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Ausländische Immobiliengesellschaft mit inländischem Grundbesitz

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

No-PE-Struktur bedeutet eine Gesellschaftsstruktur, die eine Betriebsstätte – meist im Inland – vermeidet. Dies hat besondere Bedeutung für ausländische Gesellschaften mit inländischem Grundbesitz. Dabei geht es darum, dass die ausländische Immobiliengesellschaft zwar der Körperschaft und dem Solidaritätszuschlag unterliegt, nicht aber der Gewerbesteuer.

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