Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Peter Scheller - Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

Gut beraten, ist schon gewonnen.

Sie sind Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater und suchen Unterstützung in der Auseinandersetzung mit Finanzbehörden, z.B. bei Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren oder Finanzgerichtsverfahren.

Sie sind Rechtsanwalt und runden Ihr eigenes Leistungsangebot zu speziellen, steuerlichen Fragen – im In- und Ausland – ab.

Sie sind Unternehmensvertreter und minimieren durch das Hinzuziehen meiner Expertenmeinung Ihr Haftungsrisiko als Geschäftsführer.

Sie suchen Unterstützung in speziellen, steuerlichen Fragen, z.B. Auslandsaktivitäten, grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen, internationalen Mitarbeiterversendungen u.v.m.

Ich begleite und berate Sie und Ihr Expertenteam, „wenn es knifflig wird“.

Aktuelle Beiträge

German inheritance and gift tax - International cases

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Germany has an inheritance and gift tax that addresses inheritances and gifts in respect of taxation in a national and international context. This includes the transfer of assets from tax residents and non-residents. If the taxable persons are resident in Germany, the worldwide assets are subject to this tax (as an unlimited tax liability). In the case of non-residents, generally only German assets are taxed (as a limited tax liability), although there are exceptions, particularly for tax residents who transfer their domicile abroad. In a series of articles, we will describe the scenarios of cross-border inheritances and gifts from a German perspective.

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Deutsche Erbschaftsteuer (Teil 4)

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Grenzüberschreitende Sachverhalte werden von der deutschen Erbschaftsteuer erfasst, wenn ein Anknüpfungspunkt in Deutschland besteht. Auf der personellen Ebene ist dies der Fall, wenn entweder der Erblasser oder der Empfänger (Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte) im Inland ansässig sind. Sachlich ist der Anknüpfungspunkt im Inland belegenes Vermögen.

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Deutsche Erbschaftsteuer (Teil 3)

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Deutschland hat eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Erbschaften und Schenkungen im nationalen und internationalen Kontext einer Besteuerung unterwirft. Diese umfasst die Vermögensübertragung von Steuerinländern und Steuerausländern. Sofern die steuerpflichtigen Personen im Inland ansässig sind, unterliegt das weltweite Vermögen im Erbfall der Steuer (unbeschränkte Steuerpflicht). Bei Steuerausländern wird im Regelfall nur das deutsche Vermögen besteuert (beschränkte Steuerpflicht), wobei es insbesondere für Steuerinländer, die ihre Ansässigkeit in das Ausland verlegen, Ausnahmen gibt. Wir werden in einer Serie von Artikeln die Szenarien grenzüberschreitender Erbfälle und Schenkungen aus deutscher Sicht beschreiben. Dies ist der dritte Teil.

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Deutsche Erbschaftsteuer (Teil 2)

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Deutschland hat eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Erbschaften und Schenkungen im nationalen und internationalen Kontext einer Besteuerung unterwirft. Diese umfasst die Vermögensübertragung von Steuerinländern und Steuerausländern. Sofern die steuerpflichtigen Personen im Inland ansässig sind, unterliegt das weltweite Vermögen im Erbfall der Steuer (unbeschränkte Steuerpflicht). Bei Steuerausländern wird im Regelfall nur das deutsche Vermögen besteuert (beschränkte Steuerpflicht), wobei es insbesondere für Steuerinländer, die ihre Ansässigkeit in das Ausland verlegen, Ausnahmen gibt. Wir werden in einer Serie von Artikeln die Szenarien grenzüberschreitender Erbfälle und Schenkungen aus deutscher Sicht beschreiben. Dies ist der zweite Teil.

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Deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer

von Autorenteam (Kommentare: 2)

Deutschland hat eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Erbschaften und Schenkungen im nationalen und internationalen Kontext einer Besteuerung unterwirft. Diese umfasst die Vermögensübertragung von Steuerinländern und Steuerausländern. Sofern die steuerpflichtigen Personen im Inland ansässig sind, unterliegt das weltweite Vermögen im Erbfall der Steuer (unbeschränkte Steuerpflicht). Bei Steuerausländern wird im Regelfall nur das deutsche Vermögen besteuert (beschränkte Steuerpflicht), wobei es insbesondere für Steuerinländer, die ihre Ansässigkeit in das Ausland verlegen, Ausnahmen gibt. Wir werden in einer Serie von Artikeln die Szenarien grenzüberschreitender Erbfälle und Schenkungen aus deutscher Sicht beschreiben.

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