Ausländischer Anwaltverein e.V.
von Peter Scheller
Der Ausländische Anwaltverein Deutschland e.V. wurde 1990 gegründet (Vereinsregister Hamburg 12.619) .
The Foreign Lawyers Association of Germany was founded in 1990.
Ordentliches Mitglied kann jeder ausländische Anwalt oder Rechtsbeistand werden, der in Deutschland die erforderliche freiberufliche Niederlassung hat und in seinem Heimatland zugelassen ist oder auf Grund seiner Ausbildung in seinem Heimatland oder in Deutschland zugelassen werden kann.
Der AAV ist im Gegensatz zu staaten- bzw. landesorientierten internationalen Juristenvereinigungen eine der wenigen Organisationen, die Juristen mit internationalrechtlichem Tätigkeitsschwerpunkt im allgemeinen vereint. Wir haben Mitglieder aus vielen Ländern der Welt und verfügen über ein ausgeprägtes Netzwerk von kompetenten Juristen mit internationaler Erfahrung.
Unsere Mitglieder beraten und vertreten Mandanten in Rechtsangelegenheiten mit Auslandsbezug. Wir bieten die Kooperation zwischen Notaren, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und unseren Mitgliedern an.
Die zunehmende Internationalisierung trägt immer wieder neue Aufgaben an uns heran, denen wir uns mit Freude und einer über die Jahre gewachsenen Erfahrung immer wieder gern stellen.
Ich bin dem Ausländischen Anwaltverein e.V. im September 2015 als außerordentliches Mitglied beigetreten. Hiermit erschließt sich eine neue Dimension internationaler Beratung.
Bildquelle: www.fotalia.com
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