Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Besteuerung von US-Renten in Deutschland

von Peter Scheller

Es gibt eine Anzahl von US-Staatsbürgern, die nach Beendigung ihres aktiven Berufslebens ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder nehmen. Die kann familiäre oder andere private Gründe haben, im Einzelfall auch politische. Es stellt sich in diesen Fällen immer die Frage, wie Altersversorgungsbezüge aus den USA in Deutschland besteuert werden und ob eine Doppelbesteuerung droht. Dieselben Fragen stellen sich natürlich auch für Deutsche, die in ihrer aktiven Zeit Rentenansprüche gegenüber US-Altersvorsorgeeinrichtungen erworben haben. Die Autoren Peter Scheller und Michael Dauer haben hierüber in der ISR 1/2019, Seite 32 einen Artikel veröffentlicht.

Die Besteuerung von Altersversorgungszahlungen aus den USA, die in Deutschland ansässige Personen beziehen, ist zweistufig zu prüfen. Auf der ersten Stufe ist zu ermitteln, welcher Staat im Einzelfall das Besteuerungsrecht hat. Heranzuziehen sind dabei die Regelungen des DBA USA. Für US-Staatsangehörige ergibt sich die Besonderheit, dass aufgrund der Saving Clause die meisten begünstigenden DBA-Bestimmungen nicht zu Anwendung kommen. Im zweiten Schritt ist zu prüfen, wie die Besteuerung im Einzelnen erfolgt. Insoweit sind ausschließlich nationale Regelungen anzuwenden. Aus deutscher Sicht sind dabei die einschlägigen Regelungen des deutschen Einkommensteuerrechts anzuwenden.

Im ersten Schritt sind die Besteuerungsrechte aufgrund des DBA USA zu ermitteln. Dabei kommt es bei einigen Renten zur Besteuerung in beiden Staaten, wenn der Rentenbezieher US-Staatsangehöriger ist. In anderen Fällen kommt es - außer bei staatlichen Pensionen - nur zu Besteuerung in Deutschland.

Im zweiten Schritt sind die Besteuerungsfolgen anhand der Bestimmungen des deutschen Einkommensteuerrechts zu prüfen. Dies gilt gleichermaßen für die Besteuerung wie für steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Hier kommt es je nach Rentenart zur vollen Besteuerung, zur Kohortenebsteuerung oder zur Besteuerung des Ertragsanteils. Zweifelhaft ist die Besteuerung aus in den USA steuerlich geförderten betrieblichen und privaten Altersvorsorgeplänen. Infrage kommt hier entweder eine volle Besteuerung in Deutschland oder nur der im Plan angesammelten Erträge. Für die Gesamtsteuerbelastung bei US-Staatsangehörigen wird dies allerdings von geringerer Bedeutung sein, weil es in den USA zur vollen Einkommensbesteuerung kommt.

Autoren: Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern

Michael Dauer, Steuerfachangestellter, Geschäftsführer der Praemium Beratungs GmbH, http://praemium-beratung.de/

Bildquelle: www.fotalia.com

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Kommentare

Kommentar von Tim |

I plan to expat next year to live with my German girlfriend. Eventually even marry. I am retired in the states, under a state run school system pension. So can you tell me will I be double taxed or only from one country? Or could I be taxed by both countries and obtain a tax credit at the end of each year when filing tax forms to offset the double taxation? We really cannot afford to have my pension double taxed. Thank you.

Antwort von Peter Scheller

It depends what kind of pension it is.

- for former services for state or public organisation

- for former services for private employer

- out of a busienss pension plan

- out of a private pension plan

See also https://scheller-international.com/blog-beitraege/german-income-taxation-of-us-pensions-and-similar-retirement-provisions.html

Kommentar von Edward Strandhagen |

I am retired and have been residing in Germany since 1993. Last year I started to receive my Social Security Benefits from the USA. What percentage of this is taxable under German Law? Thank you for your help.

Ed Strandhagen

Antwort von Peter Scheller

It depends on you age and the exact date of first payments. You have to declare this benefit in you German income tax return. Make sure that the German tax will be credited properly against the US tax. I suppose you need to consult a tax adviser.

Kommentar von Kerstin |

Hallo,
Mein Schwiegersohn ist Amerikaner und bekommt eine Invalidenrente auf Grund militärischer Dienste ! Wird diese in Deutschland angerechnet ? Meine Tochter muss sich nach Rückkehr aus den USA arbeitslos melden / Hartz 4, sie ist deutsche , wird die Rente mit angerechnet ? Vielen Dank!
Kerstin Heiden

Antwort von Peter Scheller

Das ist keine Steuerfrage sondern diejenige, welche Einkünfte bei Hartz IV angerechnet werden. Das kann man doch im Internet herausfinden.

siehe https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-einkommen.html

Kommentar von Kerstin |

Hallo, sorry habe mich nicht ganz richtig ausgedrückt! Meine Frage war, ob die Rente aus den USA in Deutschland versteuert wird !
Danke !

Antwort von Peter Scheller

Wahrscheinlich nein. Dass müsst man allerdings noch etwas genauer untersuchen.

Kommentar von Kerstin |

Danke! Was bräuchten Sie noch für Daten?
Gruß Kerstin Heiden

Antwort von Peter Scheller

alles weitere per E-Mail

Kommentar von Robin Rudloff |

Guten Abend,
meine Freundin (U.S. Amerikanerin in Deutschland lebend) bekommt vom Department of Veterans Affairs medizinische Rente nach ihrem aktiven US-Militärdienst, welcher vorzeitig aufgrund eines Unfalls beendet wurde. Fällt hierfür in Deutschland eine Besteuerung an? Gibt es einen Unterschied bzgl. dessen, ob das Geld auf ihrem US-Konto oder auf ihrem deutschen Sparkassenkonto liegt (Einzahlungen erfolgen von der "VA" immer auf das US-Konto)?

Herzlichen Dank für eine grobe Einschätzung

Antwort von Peter Scheller

Die Zahlungen sind wahrscheinlich nach Art. 19 Abs. 2 oder 3 DBA USA steuerbefreit. Im einzelnen wäre das aber zu untersuchen.

Kommentar von Anne McGuire |

Guten Abend,
Ich bin dabei meine Steuererklärung für 2019 zu erstellen. Seit Januar 2019 bekomme ich Rente von der DRV und eine Betriebsrente. Seit Juni 2019 bekomme ich auch Social Security Bezüge aus den USA. Wie und wo soll ich sie in der Einkommensteuererklärung angeben? Anlage R? Welche Zeile?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antwort von Peter Scheller

Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater.

Kommentar von Peter Krug |

Hallo Herr Scheller,
sehr informatives Forum.
Meine Frage wäre: muss ich Einkommensteuer Erstattung aus Deutschland die ich 2020 erhalte wegen Abfindungszahlung 2019 in den USA versteuern? Gilt diese Erstattung als steuerpflichtiges Einkommen? Lebe seit 2015 in USA und habe eine Green Card, keinen Wohnsitz in Deutschland. Vielen Dank

Antwort von Peter Scheller

Das ist eine gute Frage. Dazu muss man mehr über die Abfindung wissen, wer sie bezahlt hat und wofür sie bezahlt wurde.

Kommentar von Martinez |

I am a US citizen, my wife is German. My wife just started receiving her German retirement. Is her retirement paid by the German government taxable in the US on our tax forms? Or is that retirement considered Foreign Earned income which can be excluded on the US side?

Antwort von Peter Scheller

What kind of Pension does she get?

A social security pension can only be taxed in Germany. Other sort of pensions have to be declared in both countries (but maybe you have a tax credit in the USA).

You have to ask your US adviser.

Kommentar von Peter Krug |

Hallo Herr Scheller,
Hatte für Bosch Rexroth gearbeitet, erst 25 Jahre in D, dann 4 Jahre in USA. Die Abfindungszahlung für meinen Aufhebungsvertrag erhielt ich 2019 aus Deutschland. §34 wurde bei der Steuererhebung 2019 in von der deutschen Steuerbehörde nicht berücksichtigt. Nun beantrage ich Steuererstattung 2020. Jetzt weiß ich nicht, ob es als Einkommen in USA zählt, da ich hier lebe und eine Green Card habe. Danke für Ihre Mühe.

Antwort von Peter Scheller

Die Abfindungszahlung ist in Deutschland seuerpflichtig, wenn

(1) Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung in Deutschland Ihren (Haupt-)Wohnsitz hatten und

(2) es sich um keine Zahlung für in der Vergangenheit geleistete Dienste handelt.

In den USA müssen Sie diese auch angeben. Sie ist da aber möglicherweise steuerfrei oder Sie können eine Steueranrechnung beantragen (Foreign Earned Income Exclusion oder Foreign Tax Credit). Das müssen Sie aber einen US-Berater fragen.

Kommentar von Peter Krug |

Vielen Dank, Herr Scheller. Wünsche Ihnen eine angenehme Zeit.

Kommentar von Peter Krug |

Sehr geehrter Herr Scheller,

hätte noch eine kurze Frage zu Punkt (2): ist eine Abfindungszahlung eine Zahlung für eine in der Vergangenheit geleisteten Dienst?

Wenn dem so ist, dann wäre diese Abfindung steuerfrei, da ich seit 2015 keinen Wohnsitz in Deutschland hatte?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Antwort von Peter Scheller

Es kommt darauf an, wofür die Abfindung gezahlt wird:

  • Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist keine solche für geleistete Dienste. Nach alter Rechtslage konnten diese nur im Ansässigkeitsstaat (Zeitpunkt der Auszahlung) versteuert werden. Die Rechtslage hat sich in Deutschland geändert. Danach ist die Abfindung aufzuteilen. In Deutschland unterliegt der Teil der Abfindung der Steuer, der auf die Tätigkeit in Deutschland entfällt. Dies gilt dann, wenn das anzuwendende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) keine andere Regelung enthält.
  • Hiervon zu unterscheiden, sind andere Zahlungen für mehrjährige Tätigkeiten (Boni, Tantiemen, Jubiläumsgelder, Stock Options etc.). Auch die sind aufzuteilen, wenn während es Erdienungszeitraums in unterschiedlichen Staaten gearbeitet wurde. Unterschied ist aber, dass diese sich nicht auf den ganzen Beschäftigungszeitraum beziehen.

Wie die Abfindung im Ausland besteuert wird, hängt vom dortigen Recht und dem anwendbaren DBA ab.

Ich glaube, Sie sollten einen erfahrenen Steuerberater konsultieren, damit alles richtig gemacht wird.

Kommentar von Peter Krug |

Nochmals vielen Dank für die genaue Erklärung. Warte jetzt mal das Statement des FA Stuttgart Körperschaften ab.
Grüße aus Florida.

Kommentar von Antje Naser |

Guten Tag,
ich, deutsche Staatsbürgerin, bin mit meinen Kindern krankheitsbedingt auf Hartz4 angewiesen. Mein Mann, US Bürger mit vorläufiger Aufenthaltsbewilligung in Deutschland, bezieht in den USA eine Rente. Er ist noch arbeitsbedingt in den USA gemeldet und fliegt alle sechs Monate in die USA um dort noch zu arbeiten. Er zahlt auch Steuern in den USA. Ist er trotzdem hier in DE steuerpflichtig, da ich mit den Kindern hier bin und er Rente aus den USA bezieht? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antwort von Peter Scheller

Um die Frage zu beantworten, braucht man deutlich mehr Informationen.

Kommentar von Sabrina Völkel |

Sehr geehrter Herr Scheller,
da ich schon einige Internetrecherchen erfolglos durchkämmt habe, hoffe ich dass Sie mir weiterhelfen können.
Mein Onkel ist amerikanischer Staatsbürger und lebt seit über 20 Jahren mit seiner deutschen Ehefrau in Deutschland, er hat ich nenne es mal "lebenslanges Arbeits- und Aufenthaltsrecht" hier. Beide sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und haben Jobs in Deutschland (deutsche Firmen), was hier natürlich auch versteuert wird. Nun erhält mein Onkel ab 2020 eine Invalidenrente (ab sofort) für den Wehrdienst in jungen Jahren als er noch in Amerika war. Ist diese Invalidenrente in Deutschland steuerpflichtig? Meines Erachtens nach ist es das nicht (auch was ich im DBA gelesen habe), aber müssen meine Tante und Onkel das dennoch in der Steuererklärung angeben und unterliegt es dem Progressionsvorbehalt? Oder kann diese Invalidenrente einfach unbeachtet werden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Zeit.

Vielen Dank

Antwort von Peter Scheller

Man müsste sich die Rente näher ansehen. Wahrscheinlich ist sie aber tatsächlich steuerfrei unter Progressionsvorbehalt.

Kommentar von Michael Cox |

Dear Mr. Scheller,
I am retired US Military, receive disability payments from the US Veterans AdministrationI and Social Security payments. I am rated as 100% permanent and totally disabled. My wife is an Irish citizen. We moved to Germany in December 2017 to be closer to our daughter who is a student at University in Munich. I’ve just been granted a five year residents permit based on my wife’s Irish (EU) citizenship. One of the conditions for the permit was having State health insurance. My wife has no income of any kind. I am required to file taxes in the USA. Do I also need to file taxes in Germany?

Antwort von Peter Scheller

Yes, you have to file German income tax returns. The social security benefits are taxable in Germany only (no taxation in the US if you are resident in Germany!). I am quiet sure that the disability payments will be taxed in the US only. Nevertheless they have to be declared in Germany since they may have an impact on your German income tax rate.

Kommentar von Klaus G |

Situation: Ich bin US-Citizen, meine Frau Deutsche mit Permanent Residence Staus in den USA, und wohnesn seit 2018 in Deutschland. Wir beziehen Social Security sowie jeweils monatliche Zahlungen aus einem 'Retirement Plan' als ehemalige Angestellte eines US Bundesstaates. Alles wird in den USA auf unsere dortigen Konten gezahlt, und da ich US Citizen bin, und die Quelle' der Einkommen die USA ist, auch dort versteuert. Jetzt stellt sich das Finanzamt auf den Standpunkt, das wesentliche Teile der bezogenen Renten in Deutschland steuerpflichtig seien, da wir uns im wesentlichen in Deutschland aufhalten ungeachtet der Tatsache, das sowohl die Quelle der Einkommen, der Ort der Zahlung und auch die Versteuerung bereits in den USA erfolgt sind (Beleg liegt dem Finanzamt vor). Lohnt es sich das anzufechten?

Antwort von Peter Scheller

Sofern Ihr (Haupt-)Wohnsitz in Hamburg ist, hat das deutsche Finanzamt recht.

Die Sozialversicherungsrente ist nur in Deutschland zu versteuern. Die USA haben kein Besteuerungsrecht. Da hat Ihr US Berater nicht aufgepasst.

Bei der anderen Rente aus dem Retirement Plan ist die Sache komplexer. Die kann in beiden Staaten besteuert werden, wobei die USA die deutsche Steuer anrechnen müssen. Unklar ist allerdings, wie die Besteuerung zu erfolgen hat (voll oder nur Ertragsanteil).

Sie suchen sich besser professionellen Rat sowohl in den USA wie in Deutschland.

Kommentar von Petra Boulton |

Hallo Herr Scheller,
Meine Frage ist: wir wollen nächstes Jahr zurück nach Deutschland ziehen, mein Mann ist US CITIZEN 67 Jahre alt bekommt seine social security hier, ich bin deutsche mit Green Card! Bekomme in 2 Jahren meine Rente. Muß er seine Social Security in Deutschland versteuern wenn ich einen Mini Job arbeite?

Antwort von Peter Scheller

Grundsätzlich muss er die Sozialversicherungsrente in Deutschland besteuern. Ob und in welcher Höhe hängt von der Höhe der Rente und der anderen Einkünfte ab. Der Mini-Job hat damit nichts zu tun.

Achtung: Keine Versteuerung der Sozialversicherungsrente in den USA, wenn der Rentner in Deutschland ansässig ist. Das gilt auch für US-Sozialversicherungsrenten.

Kommentar von Sam Johnson |

Dear Mr .Scheller

I am a US citizen, resident in Germany since 1974. Are my DRV benefits taxable only in the country where I
reside (Germany), or must I also pay US taxes?

Kommentar von Carolin Mende |

Hallo Herr Schneller,

Mein Mann (amerikanischer Staatsbürger) und ich (deutsche Staatsbürgerin) wollen in 3 Jahren nach Deutschland zurückkehren und leben. Mein Mann wird dann eine Pension vom NYPD beziehen und er erhält auch Veteranen Rente for deployment related disability. Wie werden beide Renten besteuert? In vorhergehenden Beiträgen habe ich bereits gelesen dass die VA Rente in Deutschland unversteuert bleibt. Wie sieht es mit der Pension vom NYPD aus? Einkommensteuer Gesetz oder teilbesteuerung?

Antwort von Peter Scheller

Wahrscheinlich sind nach Artikel 19 Abs. 2 und 3 DBA Deutschland/USA beide Renten in Deutschland nicht steuerpflichtig.

Kommentar von Sybille Musick |

Mein Mann wird im Rahmen eines ATZ-Modells zeitlich begrenzt eine Austockung von 50%, dannach von 20% erhalten. In Dtl. ist dieser Betrag steuerfrei (nur Progession).
Muss dieser Betrag in den US-Tax Forms aufgegeben werden? Falls ja, welche Auswirkungen hat der Aufstockungsbetrag auf die US-Steuer?

Antwort von Peter Scheller

Das hängt doch von allen möglichen Dingen ab, die Sie nicht nennen:

- Wohnsitz (ggf. mehrere)

- Staatsangehörigkeit

- Einwanderungsstatus in den USA

- Höhe der Bezüge

- usw.

Auf jeden Fall müsste das genauer untersucht werden.

Kommentar von Henry Stephan |

Guten Tag Herr Scheller,
ich hätte eine kurze Frage meine Tante betreffend:
- Wohnsitz wurde 2019 wieder nach D verlegt (lebte über 40 J. in den Staaten) und bezieht von dort eine Witwenrente Ihres Mannes (normale Altersrente).
- Sie hat (noch) eine Greencard (bis 2025) gültig, wird aber nicht mehr in die USA zurückkehren (mittlerweile 84 Jahre alt und gebrechlich). Kein US-Staatsbürger.
- Die Frage: Muss Sie die Rente in D UND den USA versteuern? Sie bekam kürzlich eine Aufforderung der US-Steuerbehörde.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Gruß Stephan

Antwort von Peter Scheller

Erst einmal muss man folgendes wissen:

- Ist das eine Sozialversicherungsrente?

- Stammt diese aus den USA?

Wenn Sie beides mit ja beantworten, wird die Rente nur in Deutschland besteuert.

Kommentar von Becky Pohle |

My husband is a German citizen and has resided in the US since 1987. He has dual citizenship in the US which was approved by Germany. He is 66 but is still employed. We have hoped to move to Germany for a period of time when he retires but are confused about taxes on our US social security income in Germany. As long as we have minimal other income and we reside in the US we don’t pay taxes on our Social Security income. But it appears we may have to pay tax on that income if we live in Germany. What is the percentage of tax we would have to pay?

Antwort von Peter Scheller

That depends (like in the US) on the heigth of your income.

Kommentar von Veronika Teuber |

I am a German citizen and receive social security from my deceased husband. I intend to go back
to Germany. Do I have to pay taxes in Germany? My late husband was a U.S. citizen. Here in America
I do not have to pay taxes on my widow retirement. Thank you in advance. V.

Antwort von Peter Scheller

In principle you have to pay taxes in Germany. However, if your income is pretty low you tax burden should be reasonable. You should consult a German tax adviser.

Kommentar von Hendrik |

Hallo,
Ich habe Ihren Artikel https://scheller-international.com/blog-beitraege/german-income-taxation-of-us-pensions-and-similar-retirement-provisions.html gelesen, bin aber noch unsicher bzgl. folgendem Sachverhalt: US Staatsangehöriger mit Wohnsitz in D erhält Anteil an non qualified annuity aufgrund Begünstigung im Todesfall und lässt sich den Anteil in einer Summe auszahlen. Wie wird dies in der deutschen Einkommenssteuer eingestuft? Auszahlung deutlich vor dem eigenen Rentenalter.
2d) Other life annuities oder 2e) Pension insurance with the right to withdraw contributions
Vielen Dank für ihre Einschätzung.

Antwort von Peter Scheller

Das müsste genauer untersucht werden, weil man immer abschätzen muss, welchen deutschen Altersvorsorgeprodukt ein ausländischer Altersvorsorgeplan am nächsten ist. Da aber eine Einmalauszahlung möglich ist, wird es wohl eher Punkt e) sein.

Kommentar von Petra Schneider |

Sehr geehrter Herr Scheller,
eine Bekannte, eine deutsche, war in den Staaten verheiratet. Ihr Mann bezog disability payments from the US Veterans Administration und verstarb vor einigen Monaten. Nun bezieht sie diese Zahlung. Sie zog zurück nach Deutschland. Muss sie diese US Veterans Administration payments hier in Deutschland versteuern?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
P.Schneider

Antwort von Peter Scheller

Wahrscheinlich muss die Rente in den USA versteuert werden. Man müsste sich den Fall insgesamt aber ansehen.

Kommentar von Ute Laemers |

Ich bin Deutsche, lebe noch in USA und bin seit 2013 permanent resident. Soweit ich weiss habe ich (Alter 63) demnaechst Anspruch auf SS als dependant, also durch den Anspruch meines amerikanischen Ehemanns. In etwa 2 Jahren werde ich wieder zurueck nach Deutschland ziehen. Meine Greencard laeuft 2025 ab. Verliere ich dann meinen Anspruch? Kann ich SS in Deutschland beziehen?
Danke fuer ihre Einschaetzung!

Antwort von Peter Scheller

Ich denke, dass Sie Ihren Anspruch nicht verlieren. Das können Sie aber einfach im Internet recherchieren oder bei den zuständigen Stellen erfragen.

Kommentar von Jörg Heimberg |

Sehr geehrter Herr Scheller,
Ich habe während eine vorübergehende Anstellung in den USA von 1997 bis 2004 aus meinem US Gehalt steuerfrei in einen 401-K Plan einbezahlt. Seitdem erfolgt der Zuwachs nur aufgrund des Wertzuwachses. Zu der Zeit der Einzahlung war ich in US steuerpflichtig und in der BRF nur Beschränkt wg Wohneigentum. Frage ist nun, wie wir die Auszahlung steuerlich behandelt, wenn sie in einigen Jahren unter unbeschränkter deutschen Steuerpflicht zur Auszahlung kommt.

Gruß & Danke

Antwort von Peter Scheller

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist der gesamte Auszahlungsbetrag zu versteuern. Aus meiner Sicht müssen von den Auszahlungsbeträgen die vom Arbeitgeber und Ihnen geleisteten Beträge  abgezogen werden. Das hat auch das Finanzgericht Köln so entschieden. Momentan liegt der Fall zur Revision beim Bundesfinanzhof.

Kommentar von Thao Nguyen |

Sehr geehrter Herr Scheller,
meine Mutter ist dual citizen (USA/Deutsch. Sie lebt mittlerweile wieder in Deutschland und bezieht eine deutsche Rente von der Deutschen Rentenversicherung + deutsche Betriebsrente. Alles zusammen ergibt ungefähr +- 10.000 Euro jährlich. Rente aus den USA bezieht sie keine. Ist ihre Rente trotz saving clause trotzdem steuerpflichtig in den USA ? Besteht in ihrem Fall überhaupt die Pflicht eine amerikanische Steuererklärung jährlich zu machen (worldwide income) ? Sie macht hier in Deutschland jährlich ihre EKST Erklärung.

Besten Dank vorab und viele Grüße !

Antwort von Peter Scheller

Die Sozialversicherungsrente ist nur in Deutschland steuerpflichtig, die Betriebsrente wahrscheinlich in beiden Ländern mit Steueranrechnung in den USA. Ob eine Steuererklärung in den USA abzugeben ist, ist mit einem dortigen Berater zu klären. möglicherweise liegt Ihre Frau Mutter unter der allgemeinen Einkunftsgrenze.

Kommentar von Sabine |

Sehr geehrter Herr Scheller,

ich bin Deutsche, mein Mann war Amerikaner. Er ist im Krieg gefallen. Ich bekomme VA benefits aus den USA. Im Rentenalter bekomme ich zu Va benefits zusätzlich Socialsecurity benefits. Muss ich in Deutschland beides versteuern ?

Mit freundlichen Grüßen S. Neumann

Antwort von Peter Scheller

Wahrscheinlich müssen beide Renten in Deutschland besteuert werden. Die Sozialversicherungsrente ist in den USA steuerfrei. Hinsichtlich der VA Rente ist zu prüfen, ob diese in den USA freizustellen ist oder die deutsche Steuer dort angerechnet werden muss.

Kommentar von Ursula |

Sehr geehrter Herr Scheller,
Ich bin noch deutsche., lebe aber permanent in den USA mit meinem Mann (retired 25 years from the Military ) Seit Mai 2020erhalte ich eine deutsche Bundes Rente und eine minimale Rente der VBL. Wo muss ich diese beiden Beträge versteuern.
Vielen Dank für Ihre Beratung

Antwort von Peter Scheller

Alle in den USA und in Deutschland wahrscheinlich nicht. Das wäre aber noch genauer zu prüfen.

Kommentar von Sabine S |

Hallo, mein Mann (Indischer Staatsbürger) ist seit fast 10 Jahren in Deutschland, hat davor 10 Jahre in den USA gelebt und gearbeitet und hatte über den AG einen 401K, den er in 2020 entschieden hat, zu kündigen. Die Auszahlung erfolgte, Einkommenssteuer wurde in den USA von der gesamten Auszahlsumme abgeführt und direkt von dem Geldinstitut einbehalten. Müssen wir die restliche Auszahlung überhaupt noch in der deutschen Steuererklärung angeben und wenn ja, als welche Art von Einkommen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort von Peter Scheller

Ihr Mann muss die Zahlung in Deutschland versteuern. Hinsichtlich der Höhe ist noch ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig.

In den USA ist die Zahlung wahrscheinlich nicht steuerpflichtig.

Sie sollten einen erfahrenen Steuerberater kontaktieren.

Kommentar von Martin Grunze |

Hallo, ich beziehe eine kleine Rente < 700$ p.a.) aus den USA aus Ausbildungszeiten 1984/85 in Connecticut von TIAA CREF. Nach Formblatt 1042-S : Income Code 15, Chapter Indicator 3 , Exemption Code 04. Nach dem Formblatt wird die in den USA nicht besteuert. Wie muss in die in Deutschland versteuert werden?
Dank im voraus für eine Antwort.

Antwort von Peter Scheller

Das müsste ich recherchieren. Das würde natürlich etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Kommentar von Manfred Koller |

Hallo, ich bin deutscher Staatsbürger und habe von 1978 bis 1991 in Amerika gelebt und gearbeitet (nicht für deutsche Unternehmen). Seit Juli 2020 beziehe ich Social Security, wie wird diese bei der deutschen Steuererklärung erfasst als DBA oder nach Progressionsvorbehalt?
Vielen Dank.

Antwort von Peter Scheller

Besteuerung ausschließlich in Deutschland. In den USA ist die Sozialversicherungsrente freizustellen.

Kommentar von Maria Rust |

Empfaenger von SSDI wohnt in Deutschland und bekommt im Rahmen des Totalization Progams SSDI. Wo muss es versteuert werden wenn noch geringfuegiges Einkommen in Deutschland vorlieg
Im voraus besten Dank fuer Ihre Bemuehungen.

Antwort von Peter Scheller

Sozialversicherungsrenten (egal aus welchem Staat) werden ausschließlich in dem Staat besteuert, in dem der Rentenempfänger im Auszahlungszeitpunkt ansässig sind. Im anderen Staat sind diese Renten nicht zu besteuern.

Kommentar von Gina werner |

Bin seit 2009 Rentnerin habe nur in Deutschland und 8Jahre in USA gearbeitet. Bekomme Deutsche Rente und beziehe sehr kleine rente von USA seit 2009. Ich bin deutsche, kein amerik. Pass. Habe bis 2016 in Deutschland gelebt. Dann nach Österreich übersiedelt. 2020 bekam ich plötzlich Bescheid, dass ich von USA besteuert werde, 30%. Ist das korrekt so.

Antwort von Peter Scheller

Das kann ich nicht sagen, weil hierzu das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich/USA zur Anwendung kommt. Wahrscheinlich ist aber die Besteuerung in den USA unzulässig. dazu müssen Sie aber einen US-Berater fragen.

Kommentar von E D B |

Ich habe früher für einige Jahre in den USA gewohnt und dort gearbeitet, beziehe also von dort eine Soc.Sec.Rente. Nachdem mein Mann, US Bürger und in "D" mit Aufenthaltsgenehmigung vor drei Jahren verstorben ist, beziehe ich auch Soc.Sec. Witwe Rente. Beide Renten erhalte ich in einer Summe. Meine Soc.Sec. müsste eigentlich mit 68%, die Witwe Rente mit 50% versteuert werden. Gibt es einen Leitfaden wie die Sachlage beim Finanzamt dargestellt werden kann/ soll?

Kommentar von Sigrid Junker |

Ich lebe seit 35 Jahren in den USA, bin 72 und bekomme seit 2013 eine DRV Rente. Habe die bisher bei der US-Steuererklärung immer angegeben und seit 2018 mit den US Sozialversicherungszahlungen gebündelt. Aus obigen Kommentaren entnehme ich, dass deutsche Sozialversicherung hier in USA nicht versteuert werden muss. Ist das zutreffend, und kann ich dann möglicherweise die alten Steuererklärungen wieder aufrollen?

Antwort von Peter Scheller

Das ist nicht ganz richtig. Sofern Sie in den USA leben, sind sowohl deutsche wie US-amerikanische Sozialversicherungsrenten dort steuerpflichtig. Anders wäre, es wenn Sie in Deutschland ansässig wären.

Kommentar von Irina Carter |

Hallo,
Mein Mann ist in der 6S Army tätig und geht nächstes Jahr hier in Deutschland in Rente (Wir sind derzeit hier stationiert und ich bin gebürtige deutsche). Müssen wir mit einer doppel Versteuerung seiner Rente rechnen?

Antwort von Peter Scheller

In welchen Staat Ihr Mann der Steuerpflicht unterliegt, hängt von der Art der Rente ab, z.B. Sozialversicherungsrente, staatliches Ruhegehalt, Kriegsversehrtenrente.

Sie werden nicht umhinkommen, dies mit einem in solchen Sachen versierten Steuerberater zu diskutieren.

Kommentar von Steffan Herrmann |

Ich habe von 1997 bis 2020 in den USA gelebt und gearbeitet. Mein monatliches SS Einkommen beträgt $1689. Bekommen tue ich aber nur monatlich $1201 (€1017) seit März 2021. Meine deutsche Rente (seit 1.11.2020) beträgt brutto €974 (steuerfrei).
Was kann ich an zu zahlenden Steuern erwarten? Wie wird das berechnet?
Danke

Antwort von Peter Scheller

Beide Renten sind in Deutschland steuerpflichtig, die deutsche Rente mit 80%. Bei der US-Rente kommt es darauf an, wann sie erstmals ausgezahlt wurde.

Kommentar von Nathalie W. |

Hallo Herr Scheller,

Ich bin von einem US Soldaten geschieden, der mittlerweile seit 10 Jahren in Rente ist und in USA lebt. Wir haben zwei gemeinsame Kinder (10 und 12 Jahre alt). Vor kurzem hat er zusätzlich zu seiner Rente auch die Erwerbsfähigkeitsrente zugesprochen bekommen (Social Security Benefints) meine Kinder sollen jetzt auch einen Anteil dieser Erwerbunfähigkeitsrente erhalten. Muss ich hier in Deutschland diesbezüglich etwas Steuerrechtlich beachten? Müssen diese Einnahmen der Kinder von mir versteuert werden? Es handelt sich hierbei monatlich um ca. 250$ pro Kind.

Antwort von Peter Scheller

Es hängt davon ab, ob es sich um einen rechtlichen Unterhaltsanspruch handelt oder um eine freiwillige Zuwendung an die Kinder.

Kommentar von Kevin J |

diIch bin Amerikaner und lebe hier in Duetchland seit knapp 30 Jahren. Ich beziehe seit jahren ein "invalitätsentschädigung" vom US-Bundesministerium für Veteranenangelegenheiten (US Dept. of Veterans Affairs) was am ehesten noch vergleichbar mit den Leistungen aus der Teil 3, Beschädigtenversorgung, Abschnitt 1 -genauer § 80 bis § 84- Soldatenversorgungsgesetz (SVG) i.V.m. Bundeversorgungsgesetz (BVG) und deshalb nach § 3 Nr. 6 EStG zu Einordnen. Aber den Finanzamt, seit Jahren, zieht dies Bezüge in den Progressiosvobehalt mit rein der bergründung "...bezieht aus den USA vom Department of Veterans Affairs ein Ruhegehalt
(Erwebsunfähigkeitsrente) für seine frühere Tätigkeit für die US-Streitkräfte, welches nach deutschem Steuerrecht Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit nach § 34d Nr. 5 i.V.m § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG darstellt." Nach meiner Ansicht unterliegen solche Entschädigungsleistungen von dem US- Ministerium für Veteranenangelegenheiten nicht der Progressionsvorbehalt; es handelt sich nicht um Versorgungs oder Lohnersatzcharakter Einkünfte oder um Verletzten-/Krankengeld oder
Dergleichen, sondern ähnlichen Leistung nach das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) i.V.m. Bundeversorgungsgesetz (BVG) nach § 3 Nr. 6 EstG. Bin ich richtig hier order legr ich total falsch??

Antwort von Peter Scheller

Ich bezweifele, ob es sich bei den VA-Entschädigungen tatsächlich um Ruhegehälter im Sinne Art. 18 Abs. 1 DBA USA handelt. Ruhegehälter müssen einerseits Versorgungscharakter haben und andererseits für die vormalige Tätigkeit gezahlt werden. Zweites ist eindeutig nicht der Fall, weil die Vergütung eben nur dafür gezahlt wird, das sie eine Schädigung während der Militärdienstzeit erlitten haben.

Die VA-Vergütungen sind abzugrenzen om Military Disability Retirement Pay, die eindeutig Ruhegehälter darstellen.

Sie haben auch Recht, dass nach deutschem Recht solche Invaliditätsentschädigungen unter § 3 Nr. 6 EStG fallen. Sie sind steuerfrei und fallen nicht unter den Progressionsvorbehalt, weil sie im § 32b EStG eben nicht genannt sind.

Kommentar von Joseph Greenman |

Ich bin 75-jähriger Amerikaner, der seit 1996 in Deutschland lebt. Meine Frau ist Deutsche. Ich erhalte seit 2016 Zahlungen der amerikanischen Social Security, die direkt auf mein deutsches Konto hier in Berlin überwiesen werden.

Ich habe einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis vom Land Berlin und erhalte monatlich 316€ Pfelegegeld von meiner Krankenversicherung.

Meine Frage ist, ob diese Kombination von Faktoren im Hinblick auf die Besteuerung meiner US-Sozialversicherung eine Rolle spielt. Wir haben einen deutschen Steueranwalt, der uns bei der Erstellung unserer Steuern hilft, aber ich bin mir nicht sicher, wie er dieses spezielle Thema behandelt.

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.

Antwort von Peter Scheller

Die US-Sozialversicherungsrente muss (mit einem bestimmten Prozentsatz) in Deutschland versteuert werden. In den USA ist die Rente nicht zu besteuern!

Kommentar von Charles Greene |

I have been living and working in Germany since 1971. Until 2002 I held US citizenship. Then I renounced it and became a German citizen. At the age of 78 I realized I was entitled however to US Social Security which I have since been receiving. Each year I get a notice of total payments received. Because I receive no other sums from the US, the notice says if the sum total of my income from the US is only my Social Security payments, I shouldn’t bother to file a US tax form. But somehow I vaguely recall that I had to pay an extra tax as punishment for renouncing my US citizenship. Is such a thing possible? Many thanks.

Antwort von Peter Scheller

Yes, there is an exit tax in the US. However, I have strong doubts that a renouncement in the year 2002 triggers any tax tax today.

Please notice that the US-SS benefits are taxable in Germany if you are tax resident in Germany.

Kommentar von Claudia |

Guten Tag,
Ich bin deutsche Staatsbürgerin, habe von 2013-2018 in den USA gearbeitet und habe dort in ein 401b eingezahlt. 2018 bin ich dann wieder nach Deutschland zurück gekommen. Das 401b besteht weiterhin. Muss ich das 401b dem deutschen Finanzamt in der Steuererklärung melden? Da ich eventuell in ein paar Jahren wieder in die USA ziehe, habe ich es nicht auszahlen lassen.
Vielen Dank!

Antwort von Peter Scheller

Nein, wenn Sie keine Auszahlungen erhalten oder Beiträge leisten.

Kommentar von TatjanaB |

Guten Tag Herr Scheller,
mein Mann US-Amerikaner wird dieses Jahr zu mir (Deutsche) nach Deutschland ziehen.
Er ist 56 Jahre bezieht Union-Rente und Disability- Rente vom VA.
Wo und wie wird dies besteuert?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!

Antwort von Peter Scheller

Ich denke, nur in den USA. Das müsste man sich aber nochmal im Einzelnen ansehen.

Kommentar von obermaier |

Guten Tag, ich bin Deutsche und bekam von meinem verstorbenen Ex Ehemann ein TSP Vermögen ausbezahlt, wobei 30% von den USA direkt einbehalten wurden. Wird das hier bei der deutschen Steuer angerechnet? Oder muss ich noch zusätzlich hier Steuer zahlen. Ausserdem bekam ich einen FEGLI (Federal Employee Group Life insurance)Scheck von seiner Army Arbeit, bei dem keine Steuer in USA anfällt, wie verhält es sich hier? Vielen Dank

Antwort von Peter Scheller

Die Auszahlung des TSP ist in Deutschland zu versteuern. In den USA sind die Einkünfte freizustellen (Art. 18 (1) DBA USA). Sie müssen sich um eine Erstattung in den USA bemühen (wahrscheinlich Abgabe einer Steuererklärung).

Mit FEGLI kann es anders sein. Ob das in Deutschland zu versteuern ist, müsste untersucht werden.

Ich glaube, Sie benötigen einen guten Steuerberater.

Kommentar von Silke L. |

Habe fast 30 Jahre in USA gearbeitet (Hotelfach) und möchte in 7 Jahren nach Deutschland zurückkehren und dort meine Social Security aus USA beziehen. Meine Rente aus Deutschland ist nur von meiner Lehrzeit und daher sehr gering. In USA wäre ich nicht steuerpflichtig weil Rente unter $25000 im Jahr. Würde Deutschland meine USA Social Security besteuern?

Antwort von Administrator

Ja, die Rente wird in Deutschland versteuert. Ob sich daraus eine nennenswerte Steuerbelastung ergibt, wäre zu prüfen.

Kommentar von Frost Michael |

Hallo, ich hätte Fragen zu einer Militär Rente. Meine Freundin war fast zwanzig Jahre mit einem amerikanischen Soldaten verheiratet. Der suprême court hat meiner Freundin endlich recht gesprochen. Sie ist berufstätig und lebt in Deutschland. Wie wäre das steuerlich zu sehen. Wo wird es versteuert, ich gehe von Deutschland aus, da sie in Deutschland lebt, keine green Card etc. Wie wird das versteuert, evt wie hoch wären die Abzüge, sie arbeitet im öffentlichen Dienst

Antwort von Administrator

Den Fall muss man sich im Detail ansehen und dann eine vernünftige Beratung dazu abgeben.

Kommentar von Martin Dohmann |

Sehr geehrter Herr Scheller,

mit Interesse lese ich Ihre Ausführungen zur ausländischen Steuerpflicht.

Folgende Frage: Meine Enkelin bezieht eine Waisenrente (Social Security) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, da Ihre Mutter (US-Amerikanerin) leider verstorben ist. Sie ist deutsche und amerikanische Staatsbürgerin, lebt seit ihrer Geburt in Deutschland. Ein Steuerabzug wird in den USA nicht vorgenommen. Wenn ich Ihre Ausführungen richtig gelesen habe, muss die Rente hier unter dem Progressionsvorbehalt versteuert werden. Liege ich da richtig?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dohmann

Antwort von Administrator

Grundsätzlich ja. Ob eine Steuer zu zahlen ist, ist damit aber nicht gesagt.

Kommentar von Marion Westerman |

Guten Tag Herr Scheller,
Ich war mit einem US Soldaten verheiratet und bekomme von seiner Pension er war 20 Jahre in der Army die Hälfte als Unterhalt.Nun habe ich vom Finanzamt ein Brief erhalten,in dem ich vorweisen soll,welche Höhe ,ab wann ,und was das für Rente ist. Das Finanzam spricht davon das ich Rente bekomme so ist es doch gar nicht.. Wie wird das Geld bezeichnet evt.Unterhalt? Muss es in Deutschland versteuert werden wenn ja wieviel und wie viele Jahre kann das Finanzamt zurück gehen ?.. ich bin total überfordert l.g .M.Westerman

Antwort von Administrator

Ohne einen erfahrenen Steuerberater werden Sie wohl nicht weiter kommen.

Kommentar von Barbara |

Ich wohne in USA und bekomme eine kleine Altersrente aus Deutschland. Auch Social Security von US. Ich denke die amerikanische Staatsangehörigkeit anzunehmen. (Dual Citizenship )
Meine Frage, kann ich meine Altersrente von Deutschland behalten ? Ich habe schon die Genehmigung aus Deuschland, dass ich Dual Citizenship beantragen kann.

Dankeschön

Antwort von Administrator

Grundsätzlich können Sie natürlich Ihre Rente in Deutschland behalten. Den Anspruch kann Ihnen keine wegnehmen, egal ob Sie eine andere Staatsbürgerschaft haben oder ins Ausland verziehen.

Allerdings hat die Annahme der US-Staatsbürgerschaft Auswirkungen auf die Besteuerung in Deutschland und den USA.

Kommentar von Karl |

Guten Tag Hr. Scheller,
ich bin 67 Jahre, habe in jungen Jahren für meine deutsche Firma in den USA gearbeitet und dort in einen 401K Rentenplan (after tax) einbezahlt. Ich werde dennächst Geld auf Leibrentenbasis aus der aufgelaufenen Summe entnehmen. Ich habe bislang verstanden, dass der Ertragsanteil in Deutschland besteuert wird. Jetzt meine Frage:
Ich plane, einen Teil des Geldes in den USA zu belassen, da meine Tochter dort wohnt und arbeitet. Ist das ganze entnommene Geld in Deutschland steuerpflichtig oder nur der Teil, der nach Deutschland transferiert wird?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen, Karl

Antwort von Peter Scheller

Grundsätzlich sind alle Auszahlungen an Sie (egal ob sie nach Deutschland fließen oder nicht), in Deutschland steuerpflichtig. Das sagt aber nichts darüber aus, wie die Zahlungen in Deutschland besteuert werden und wie Sie die Steuerfreiheit in den USA sicherstellen.

Sie benötigen schon einen erfahrenen Steuerberater.

Kommentar von Helga Enko |

Guten Tag Herr Schaller,
Ich bin eine seit 5 Jahren in Deutschland ansässige Rentnerin mit doppelter Staatsbürgerschaft (US, DE). Im letzten Jahr hatte ich ein rollover von meinem 305B in meinen traditional IRA, der in den USA steuerfrei ist. Muss ich den Betrag dem Finanzamt melden und wenn ja, wie habe ich Recht in der Annahme, dass laut DBA 18.1 der Betrag auch in Deutschland steuerfrei sein sollte, zumal das Geld nicht an mich ausgezahlt wurde?
Vielen Dank schon im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
H.Enko

Antwort von Administrator

Nein, ein Rollover führt nicht zu einer Steuerpflicht in Deutschland (Artikel 18A Abs. 1 DBA USA).

Kommentar von Knuth Kähler |

Hallo Herr Scheller,

Ich bin 62 Jahre alt und möchte in einem Jahr in Rente gehen. Ich habe 19 Jahre als Resident Alien in den USA gelebt. Im Oktober 2012 bin ich nach Hamburg zurückgegangen , habe aber keine Steuererklärung für das Jahr gemacht. Muss ich diese nachreichen bevor ich mein Social Securety beantrage ?

Vielen Dank und Gruß

Knuth Kähler

Antwort von Administrator

Das hängt von diversen Faktoren ab: Höhe der Einkünfte, steuerpflichtiger Teil in Deutschland, Verjährungsfristen

Kommentar von Obermaier |

Es wird immer vergessen, dass alle Einnahmen, egal ob aus Deutschland oder USA oder beides, hier auch der Krankenkassenpflicht unterliegt! Nicht nur den Steuern evtl. !

Antwort von Peter Scheller

Sehr guter Hinweis! Natürlich gehört das in jede gute Beratung der Rentenempfänger.

Kommentar von Corinne |

Einige Fragensteller sind interessiert herauszufinden ob Renten/Pensionen von ÖFFENTLICHEN Schulen und Universitäten (zB University of California, Florida State University)
Gelten diese als ‚exempt‘ weil die Institutionen vom jeweiligen Bundesstaat unterstüzt werden? Ich glaube eine Antwort darauf wäre für viele Ihrer Leser hilfreich. Vielen Dank.

Antwort von Peter Scheller

Ob das in den USA steuerfrei ist, wäre dort zu prüfen.

Soweit der Rentenempfänger in Deutschland ansässig ist, ist auf folgendes hinzuweisen:

(1) Nach innerstaatlichen Recht gibt es keine Befreiungsvorschrift. Eine solche müsste in § 3 EStG stehen, was nicht der Fall ist.

(2) Ob das deutsche Besteuerungsrecht nach dem Doppelbesteuerungsrecht ausgeschlossen wird, wäre zu prüfen. Dazu müsste man untersuchen, ob es sich um eine Rente aus einer staatlichen Körperschaft oder gleichgestellten US-Körperschaft handelt. Sofern die USA die Rente steuerfrei stellt, muss geprüft werden, ob das Besteuerungsrecht dann an Deutschland zurückfällt.

(3) Sofern die Rente in Deutschland steuerpflichtig ist, ist zu prüfen, ob es sich um eine Direktzusage der Schulen/Universitäten oder um einen pension plan handelt. Je nach der Klassifizierung kommt es in Deutschland zu verschiedenen Besteuerungsformen.

Kommentar von Corinne |

Lieber Herr Scheller,
Eine kurze Nachfrage zu Ihrer Antwort,bittre:
Im dritten Punt erwähnen Sie ‚Direktzusage‘ versus ‚Pension plan‘.
Was ist der Unterschied und wie bestimmt man unter welche Kategorie eine solche Zahlung fällt?
Gibt es bestimmte Kriterien?
Vielen Dank noch mal!

Antwort von Peter Scheller

Die Antworten finden Sie hier: https://scheller-international.com/blog-beitraege/german-income-taxation-of-us-pensions-and-similar-retirement-provisions.html

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