Das neue Zollrecht für Steuerberater
Mit Wirkung zum 1. Mai 2016 ist das neue Zollrecht in Kraft getreten. Damit stehen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte vor der Herausforderung, ein ohnehin wenig geläufiges Gebiet fachlich erschließen zu müssen. Unsere Autoren Peter Scheller und Susanne Zaczek haben in der Zeitschrift MwStR 15/2016, Seite 604 einen Artikel zum Thema Das neue Zollrecht für Steuerberater veröffentlich.
Der Artikel beschäftigt sich mit dem für die Steuerberater wichtigen Teilbereichen des Zollrechts:
Das Zollrecht spielt in der täglichen Arbeit von Steuerberatern keine wesentliche Rolle. Dies ist in einer Zeit, in der auch kleine und mittelständische Unternehmen grenzüberschreitend tätig sind, wenig verständlich. Insbesondere Berater, die Mandanten aus der Logistikbranche, dem verarbeitenden Gewerbe oder dem internationalen Handel betreuen, müssten sich eigentlich mit gewissen Aspekten des Zollrechts beschäftigen. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil zwischen Zoll- und Steuerrecht Schnittstellen bestehen. Zum 1.5.2016 trat in der EU ein neues Zollrecht in Kraft. Dies verlangt insbesondere von Unternehmen der vorgenannten Branchen zum Teil erhebliche Anpassungen im organisatorischen und wirtschaftlichen Bereich. Dabei werden die Unternehmen auch auf die Expertise ihrer Berater angewiesen sein. Damit eröffnen sich für Steuerberater neue Beratungsfelder.
Folgende Beratungsansätze werden untersucht:
Steuerberater, die Unternehmen in der Logistikbranche, dem verarbeitenden Gewerbe und solche mit internationalen Handelsbeziehungen betreuen, sollten sich mit den vorgenannten Grundzügen des neuen Zollrechts auseinandersetzen. Dies gilt für alle Bereiche, in denen das Mehrwertsteuerrecht im Rahmen der Einfuhrumsatzsteuer an die Bestimmungen des Zollrechts gekoppelt ist, also insbesondere für Zollschuldentstehung und die Bestimmung des Zollwerts. Ein Verständnis ist auch deshalb von Bedeutung, um abgabenrechtliche Risiken der Mandanten sachgerecht einschätzen zu können. Dies gilt nicht nur für die vorausschauende Beratung des Mandanten, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle für die Frage, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe im Jahresabschluss Rückstellungen zu bilden sind. Will ein Steuerberater Mandanten in Rechtsbehelfsverfahren vertreten, müssen vorstehende Regelungen zu Erlass, Erstattung und Erlöschen der Zollschuld vertieft werden. Außerdem ist ein Grundverständnis zu der neuen Regelung zum rechtlichen Gehör und denjenigen zu den vom Steuerrecht abweichenden Fristen zu beachten. Eine große Chance bietet die Begleitung von Mandanten in Zollprüfungen. Wichtig sind hier die Prüfungsschwerpunkte der Zollprüfer: Zollwert, Tarifierung, präferenzieller Ursprung sowie die Einhaltung von Bedingungen bewilligter Zollverfahren und Verfahrenserleichterungen. Da das Zollrecht ein sehr formalistisch geprägtes Rechtsgebiet ist, spielen Dokumentation, Form, Datenaufzeichnung und Archivierung eine große Rolle. Vorstehendes ist natürlich auch Grundlage einer präventiven Beratung.
Rechtlich problematisch ist für Steuerberater die Beratung im Zusammenhang mit der Ausfuhr. Zwar ist das Ausfuhrverfahren im Zollrecht geregelt. Dabei geht es wegen fehlender Ausfuhrabgaben in der EU aber vorrangig um die Einhaltung von Regelungen des Außenwirtschaftsrechts und einer Vielzahl anderer Bestimmungen. Diese reichen beispielsweise von der EU-Terroristenliste über eine Vielzahl von EU-Verordnungen wie EU-Embargoverordnungen oder die Dual Use-Verordnung bis hin zu nationalen Vorschriften wie dem Außenwirtschaftsgesetz oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Die Überprüfung bezieht sich auf Güter, Länder, die Verwendung von Gütern, Technologien, Organisationen und Personen. Für den Steuerberater ergibt sich hieraus die Schwierigkeit, dass eine beratende Tätigkeit schwerpunktmäßig Rechtsberatung darstellt.
Autoren: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation – Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern, Susanne Zaczek, Expertin für Zollabwickung, Zoll-Service-Kiel
Bildquelle: www.fotalia.com
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