Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Der CMR-Frachtbrief im Umsatzsteuerrecht

von Peter Scheller

Der CMR-Frachtbrief ist ein Transportdokument im grenzüberschreitenden LKW-Verkehr. Gleichzeitig kann der CMR-Frachtbrief als Belegnachweis im Umsatzsteuerrecht dienen, wenn steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder im Ausnahmefall einer Ausfuhr begehrt werden. Peter Scheller und Susanne Zaczek haben in Heft 9/2019 der MwStR die Grundzüge der CMR-Rechts dargestellt.

Im Einzelnen geht es um Folgendes:

Frachtdokumente sind ein wichtiger Teil des nationalen und internationalen Warenverkehrs. Frachtbriefe sind Beförderungsdokumente, die der Identifizierung und dem Handling der Ladung während des Transports dient. Aus ihnen ergeben sich auch gewisse Rechte und Pflichten der Vertragsparteien des Frachtvertrags. Gleichzeitig haben Beförderungsdokumente eine wichtige Nachweisfunktion im Umsatzsteuerrecht. Die Steuerfreiheit bei Ausfuhr und innergemeinschaftlicher Lieferung hängt unter anderem vom Vorliegen ordnungsgemäßer Frachtbriefe ab. Im grenzüberschreitenden Warenverkehr spielt der CMR-Frachtbrief eine wichtige Rolle. Dieser muss ordnungsgemäß erstellt sein, um keine zivilrechtlichen Risiken auszulösen und gleichzeitig als belegmäßiger Nachweis anerkannt zu werden. Damit ist das Wissen um die rechtlichen Grundlagen für beteiligte Unternehmen und deren Berater unerlässlich.

Die Autoren ziehen folgendes Fazit:

Der CMR-Frachtbrief beruht auf seit 1962 in Deutschland gültigen Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. Er ist ein Beförderungspapier in grenzüberschreitenden Straßenverkehr und regelt insbesondere die Haftung des Frachtführers und ist in diesen Fällen zwingend. Das CMR regelt in Art. 6 die notwendigen Mindestangaben und in Art. 5 die Unterschriftsanforderungen für Absender und Frachtführer.

Der CMR-Frachtbrief stellt in Versendungsfällen einen möglichen Belegnachweis für eine Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung und mit Einschränkungen auch einer Ausfuhr dar. Zur Anerkennung als entsprechender Nachweis ist allerdings sowohl Richtigkeit und Vollständigkeit notwendig. Ein CMR-Frachtbrief muss also alle Pflichtangaben und entsprechende Unterschriften enthalten. Fehlen diese, wird die Steuerfreiheit versagt; es sei denn, es gelingt der Nachweis, dass die materiellen Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung bzw. eine Ausfuhr gegeben sind.

Autoren: Peter Scheller. Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern – www.scheller-international.com / Susanne Zaczek, Zollexpertin, Zoll-Service-Kiel, www.zoll-service-kiel.de

Bildquelle: www.fotalia.com

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