Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Durch Untätigkeit in den finanziellen Abgrund

von Peter Scheller

Durch Untätigkeit in den finanziellen Abgrund

Selbst für erfahrene Berater ist es immer wieder erstaunlich, mit welcher Nachlässigkeit nachteilige Bescheide der Finanzbehörden von Unternehmen oder anderen Steuerpflichtigen ignoriert werden. Dies gilt im Zoll- wie im Steuerrecht.

Häufig werden Steuer- oder Abgabenbescheide beim Posteingang nicht beachtet. Dadurch werden Bescheide oder andere offizielle Verfügungen nicht rechtzeitig zur Prüfung weitergegeben und Fristen versäumt. Das böse Erwachen kommt, wenn Zoll- oder Steuerverwaltung dann tätig werden. Plötzlich entsteht Hektik, wenn gegebenenfalls zu Unrecht festgesetzte Steuer- oder Abgabenbeträge angefordert, eingezogen oder gar vollstreckt werden. Dann ist es aber oft zu spät, weil Rechtsbehelfsfristen abgelaufen sind.

Eine Besonderheit ist die so genannte Haftungsschuld. Dabei haftet eine Person für Zoll- oder Steuerschulden einer anderen Person. Die Praxis zeigt auch hier eine vollkommene falsche Einschätzung, was ein Haftungsschuldner beachten muss. Er kann sich nämlich nicht darauf verlassen, dass der Hauptschuldner alle angemessenen Abwehrmaßnahmen trifft. Dabei wird der Haftungsschuldner häufig von Zoll- oder Finanzbehörden über Verfahrensstand und Rechtssituation unterrichtet. Ignoriert er diese Hinweise, kann er später möglicherweise nicht mehr gegen die Steuerfestsetzung vorgehen. Gleiches gilt, wenn er einen Haftungsbescheid oder einen Bescheid aufgrund gesamtschuldnerischen Haftung erhält und hiergegen nicht vorgeht. Nach § 166 AO kann ein Haftungsschuldner nicht mehr gegen die Steuerfestsetzung gegen den Hauptverpflichteten vorgehen, wenn diese unanfechtbar festsetzt ist und er in de Lage gewesen wäre, den gegen den Steuerpflichtigen erlassenen Bescheid als dessen Vertreter, Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten. Untätigkeit während des Verfahrens gegen den Hauptverpflichteten führt für den Haftungsschuldner dazu, dass er sich gegen den Anspruch der Behörden nicht mehr wehren kann.

Hinweise:

(1) Wenn Sie auf einem Schreiben von Zoll- oder Steuerbehörden den Begriff Rechtsbehelfsbelehrung finden, sollten Sie diese immer lesen. Hier stehen auch die Rechtsbehelfsfristen, deren Versäumung häufig dazu führt, dass man gegen Bescheid oder Verfügung nicht mehr vorgehen kann.

(2) Besonders gefährdet sind Geschäftsführer oder Vorstände von Unternehmen, die insolvent werden. Die gesetzlichen Vertreter werden häufig von Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern auf ausstehenden Lohn- und Umsatzsteuerbeträge oder Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen. Besonders gefährlich ist dies dann, wenn das Unternehmen in den letzten Monaten vor der Insolvenz keine Erklärungen und Anmeldungen abgegeben hat. In diesen Fällen schätzen Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger die Abgaben. Diese Schätzungen sind häufig unrealistisch hoch.

Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation

Bildquelle: wwww.fotalia.com

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