Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

GmbH-Geschäftsführer in der Insolvenz

von Peter Scheller

GmbH-Geschäftsführer in der Insolvenz

Im Insolvenzfall stellt sich immer wieder die Frage, welche Auskunftspflichten ein GmbH-Geschäftsführer hat. Grundsätzlich wir ein Geschäftsführer wenig Neigung verspüren, Informationen zu geben, weil er immer von einer potentiell vorhandenen persönlichen Haftung bedroht ist. Dies gilt umso mehr, wenn Schulden gegenüber dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern bestehen. Hier lauern aufgrund besonderer Haftungsregelungen meist die größten Gefahren.

Der Bundesgerichtshof hat sich jetzt zu dem Problembereich geäußert (Beschluss vom 05.03.2015 – IX ZB 62/14). Der Leitsatz lautet wie folgt:

Wird gegen eine GmbH ein Insolvenzantrag gestellt, hat der Geschäftsführer über die rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der von ihm vertretenen Gesellschaft einschließlich gegen Gesellschafter und ihn selbst gerichteter Ansprüche Auskunft zu erteilen. Er ist hingegen nicht verpflichtet, über seine eigenen Vermögensverhältnisse und die Realisierbarkeit etwaiger gegen ihn gerichteter Ansprüche Angaben zu machen.

Hinweis: Der Geschäftsführer muss also nur Auskünfte über die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der GmbH erteilen. Die Verpflichtung zur Auskunft hat der Geschäftsführer aber nicht in Bezug auf die Realisierbarkeit gegen ihn gerichteter
Haftungsansprüche oder auf eigene Vermögensverhältnisse.

Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation

Bildquelle: www. fotalia.com

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