Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

INCOTERMS 2020 – Was können sie leisten und was nicht?

von Administrator

INCOTERMS sind im internationalen Handel gebräuchliche formularmäßige Lieferbedingungen, die seit 1936 durch International Chamber of Commerce in Paris gesetzt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Sie haben keine Gesetzesrang, haben aber dennoch einen hohen Stellenwert im grenzüberschreitenden Warenverkehr.

Die INCOTERMS weisen zu vielen Rechtsgebieten bedeutsame Schnittstellen auf, so zum Transport-, Außenwirtschafts-, Umsatzsteuer- und Zollrecht. Sie sind insbesondere für Unternehmen bestimmter Branchen von besonderer Bedeutung, wenn sich diese im internationalen Umfeld bewegen. Dies sind unter anderem das verarbeitende Gewerbe, die Im- und Exportbranche und voll allen Dingen die Logistikunternehmen.

Am 18. Mai 2022 findet ein Online-Seminar bei Haufe statt (Einzelheiten siehe hier).

In diesem Seminar werden insbesondere folgende Fragen behandelt:

  • Welche INCOTERMS gibt es und wofür eignen sie sich?
  • Was können INCOTERMS leisten und was nicht?
  • Wie lassen sich INCOTERMS in Lieferverträge einbinden?
  • Weshalb sind insbesondere die Lieferbedingungen ExWorks oder DDP für den grenzüberschreitenden Warenverkehr wenig geeignet?
  • Welche Besonderheiten sind in Bezug auf die Ein- und Ausfuhrbestimmungen des Außenwirtschaftsgesetz zu beachten?
  • Welche Auswirkungen haben INCOTERMS in Bezug die Zollformalitäten bei der Einfuhr?
  • Wirken sich vereinbarte INCOTERMS auf die Abzugsfähigkeit der Einfuhrumsatzsteuer aus?
  • Ergeben sich aus dem Ignorieren vereinbarter Lieferbedingungen Haftungsrisken für Importeure oder Logistikunternehmen?

Bildquelle: www.fotalia.com

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