Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Probewohnen in Seniorenresidenzen

von Peter Scheller

Probewohnen in Seniorenresidenzen

Viele Senioren fürchten den Umzug in Seniorenresidenzen. Vertraute Umgebung und persönliche Autonomie könnten verloren gehen. Die Betreiber entsprechender Residenzen und Wohnheime bieten deshalb ein Wohnen auf Probe an.

Steuerlich stellt sich die Frage, ob die Vermietung im Rahmen des Probewohnens umsatzsteuerpflichtig ist. Grundsätzlich ist die längerfristige Vermietung steuerbefreit während die die kurzfristge Beherbergung beispielsweise in Hotels steuerpflichtig ist.

Das Wohnen auf Probe erfolgt immer kurzfristig, was für eine Steuerpflicht sprechen würde. Allerdings hat das Wohnen auf Probe das Ziel, eine langfristige Vermietung eines Appartements in einer Seniorenresidenz vorzubereiten. Dieser Aspekt könnte für die Steuerfreiheit sprechen.

Soweit ersichtlich, hat sich die Finanzverwaltung zu diesem Thema bisher nicht geäußert. Janzen vertritt in UR 2/2014, S. 57 mit guten Gründen die Ansicht, dass das Wohnen auf Probe umsatzsteuerfrei wäre.  Abzuwarten bleibt, ob die Finanzverwaltung einer solchen Auffassung folgen wird.

Autor: Peter Scheller. Steuerberater – Master of International Taxation

Fotoquelle: www.Fotalia.com

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