Reichsfinanzhof wird entfernt
von Peter Scheller
Der Reichsfinanzhof war das oberste Finanzgericht während der Weimarer Republik und im nachfolgenden Dritten Reich. Genauso wie Deutschland als Ganzes hatte in dieser Zeit auch der RFH eine wechselvolle Geschichte. Zwischen 1933 und 1945 konnte sich der RFH, wie alle anderen Gerichte in Deutschland, nicht den nationalsozialistischen Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit entziehen. Im Gedächtnis geblieben sind viele unrühmliche Urteile zur Reichsfluchtsteuer. Bei dieser Abgabe handelte es sich um eine als Steuer getarnte Enteignungsmaßnahme in das Vermögen von Juden.
Interessant ist die Tatsache, dass der RFH 1918 gegründet wurde, um eine in allen 26 Ländern des Reiches einheitliche Anwendung der neu geschaffenen Umsatzsteuer zu gewährleisten. Nun lässte eine Meldung des Bundesfinanzministeriums vom 22.07.2014 aufhorchen. Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde der letzte Verweis auf die Rechtsprechung des RFH entfernt. Gleichzeitig wurde der RFH aus dem Abkürzungsverzeichnis gestrichen.
Es wundert schon, dass Hinweise auf Urteile eines Gerichts in aktuellen Verwaltungsanweisungen vorhanden sind, das vor 70 Jahren aufhörte, zu existieren. Noch erstaunlicher ist aber, dass entsprechende Urteile zur Umsatzsteuer noch zitiert wurden. Immerhin handelt es sich bei der Umsatzsteuer um eine weitgehend auf europäischer Ebene harmonisierte Steuer. Außerdem wurde das System der Brutto-Allphasen-Umsatzsteuer, zu dem die Rechtsprechung des RFH ergangen ist, Ende 1967 durch die Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug ersetzt.
Nur ein kleiner Hinweis am Rande. Die DDR behielt die Brutto-Allphasen-Umsatzsteuer bis 1970 bei.
Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation
Bildquelle: www.fotalia.com
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