Roth Conversion und deutsche Besteuerung
von Peter Scheller (Kommentare: 0)
Viele Deutsche, die längere Zeit in den USA gelebt und gearbeitet haben, besitzen dort Altersvorsorgevermögen. Häufig geht es um einen 401(k)-Plan, einen Traditional IRA oder bereits um einen Roth IRA. Wer später nach Deutschland zurückkehrt oder erstmals nach Deutschland zieht, sollte diese US-Altersvorsorge nicht einfach „liegen lassen“, ohne vorher die steuerlichen Folgen zu prüfen.
Besonders wichtig ist die Frage, ob ein 401(k)-Plan oder ein Traditional IRA vor dem Zuzug nach Deutschland in einen Roth IRA umgewandelt werden sollte. Diese Umwandlung nennt man in den USA Roth-Conversion. Sie kann steuerlich sinnvoll sein, ist aber nicht ohne Risiko.
Was ist der Grundgedanke einer Roth-Conversion?
Ein klassischer 401(k)-Plan oder ein Traditional IRA funktioniert vereinfacht gesagt nach folgendem Prinzip. Während der Ansparphase werden Beiträge in den USA steuerlich begünstigt. Die Steuer wird aufgeschoben und die Auszahlungen werden grundsätzlich besteuert.
Ein Roth IRA funktioniert anders. Beiträge in einen Roth IRA werden grundsätzlich aus bereits versteuertem Einkommen geleistet. Dafür können spätere qualifizierte Auszahlungen in den USA steuerfrei sein. Man zahlt also eher am Anfang Steuern und die Auszahlungen sind bei Einhaltung bestimmter Regeln steuerfrei.
Bei einer Roth-Conversion wird ein bisher steuerlich begünstigtes Altersvorsorgevermögen, etwa aus einem 401(k)-Plan oder Traditional IRA, in einen Roth IRA übertragen. In den USA löst dies grundsätzlich sofort Einkommensteuer aus. Danach befindet sich das Vermögen in einem Roth IRA und ist aus US-Sicht grundsätzlich bereits steuerlich vorbelastet.
Für Personen, die nach Deutschland ziehen wollen, lautet die entscheidende Überlegung. Wenn die USA bei der Conversion bereits besteuern, sollte Deutschland später möglichst nicht nochmals das gesamte Vermögen besteuern, sondern nur noch die Wertsteigerungen nach der Conversion.
Genau hier liegt aber das Problem. Für diese konkrete Gestaltung gibt es in Deutschland bislang keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, keine veröffentlichte Verwaltungsauffassung und keine höchstrichterliche Rechtsprechung.
Warum ist das Thema seit 2025 wichtiger geworden?
Seit dem Jahressteuergesetz 2024 ist die deutsche Rechtslage bei ausländischen Altersvorsorgeplänen strenger geworden. Deutschland kann ab 2025 bei bestimmten ausländischen Altersvorsorgeplänen Auszahlungen voll versteuern, wenn die Beiträge in der Ansparphase im Ausland steuerlich begünstigt waren.
Das betrifft vor allem klassische, steuerlich geförderte US-Altersvorsorgepläne wie 401(k)-Pläne oder Traditionelle IRA. Werden solche Pläne nach dem Zuzug nach Deutschland ausgezahlt, kann es in Deutschland zu einer deutlich höheren Besteuerung kommen als nach früherer Rechtslage.
Deshalb stellt sich vor dem Umzug verstärkt die Frage, ob eine Umwandlung in einen Roth IRA sinnvoll sein kann.
Was ist bei der Übertragung wichtig?
Eine Roth-Conversion sollte möglichst nicht als Auszahlung an den Steuerpflichtigen mit anschließender Neuanlage durchgeführt werden. Besser ist regelmäßig eine unmittelbare Übertragung innerhalb des US-Altersvorsorgesystems.
In der Praxis sind vor allem folgende Varianten relevant:
- Ein „Direct Rollover“ bedeutet, dass das Geld unmittelbar vom bisherigen Plan auf den Roth IRA übertragen wird. Der Steuerpflichtige bekommt das Geld nicht selbst ausgezahlt.
- Ein „Trustee-to-Trustee Transfer“ bedeutet, dass der bisherige Verwalter das Vermögen direkt an den neuen Verwalter überträgt.
- Ein „60-day Rollover“ bedeutet dagegen, dass der Betrag zunächst an den Steuerpflichtigen ausgezahlt wird und innerhalb von 60 Tagen wieder in den Roth IRA eingezahlt werden muss. Diese Variante ist fehleranfälliger. Bei 401(k)-Plänen kann außerdem ein US-Steuereinbehalt entstehen. Der volle Bruttobetrag muss dennoch rechtzeitig wieder eingezahlt werden, wenn die Übertragung vollständig sein soll.
Für deutsche Zwecke ist die unmittelbare Übertragung zu bevorzugen. Nach Art. 18A DBA-USA wird eine direkte Übertragung von einem US-Altersvorsorgeplan auf einen anderen US-Altersvorsorgeplan grundsätzlich nicht als Auszahlung an den Berechtigten behandelt. Die Conversion selbst wird in Deutschland nicht besteuert.
Die USA besteuern die Conversion – Deutschland zunächst nicht
Die Conversion führt in den USA grundsätzlich zu steuerpflichtigem Einkommen. Das bedeutet, dass der bisher unversteuerte Teil des 401(k)-Plans oder des Traditional IRA im Jahr der Conversion in den USA als Ordinary Income besteuert wird.
Deutschland besteuert die unmittelbare Plan-zu-Plan-Übertragung dagegen nicht. Deutschland besteuert erst später, wenn Geld tatsächlich aus dem Roth IRA an den Steuerpflichtigen ausgezahlt wird.
Das klingt zunächst vorteilhaft. Es hat aber zu einer wichtigen Folge. Die US-Steuer auf die Conversion kann später in Deutschland regelmäßig nicht angerechnet werden. Denn die USA besteuern die Conversion, Deutschland besteuert später eine aAuszahlung aus dem Roth IRA. Es fehlt also am unmittelbaren Zusammenhang zwischen derselben Einkunft in demselben Jahr.
Die Vermeidung einer Doppelbelastung kann daher nur anders erreicht werden. Deutschland sollte bei der späteren Besteuerung den Wert im Zeitpunkt der Conversion als Anschaffungskosten für den Roth IRA anerkennen. Dann würde nur noch die spätere Wertsteigerung besteuert. Hierzu gibt es bisher aber weder eine Rechtsprechung deutscher Finanzgerichte noch Veröffentlichungen der deutschen Finanzverwaltung.
Roth IRA ist nicht gleich Roth IRA
Für die deutsche Besteuerung ist entscheidend, welche Art von Roth IRA vorliegt. Der Begriff Roth IRA beschreibt im US-Recht nicht nur ein einziges Produkt.
Ein Roth IRA kann insbesondere sein:
- Ein Trust Account oder Custodial Account. Das ist häufig ein konto- oder depotähnliches Produkt. Es enthält beispielsweise Wertpapiere, Fonds oder andere Kapitalanlagen.
- Eine Individual Retirement Annuity. Das ist eine versicherungsmäßige Lösung, also eher ein Rentenversicherungsvertrag.
Diese Unterscheidung ist für Deutschland sehr wichtig. Die spätere Besteuerung hängt nicht allein vom Namen „Roth IRA“ ab, sondern von der konkreten vertraglichen Gestaltung und der Art der Auszahlung.
Variante 1: Lebenslange Rente aus einer Roth Annuity
Wird der Roth IRA als Rentenversicherungsvertrag geführt und später tatsächlich eine lebenslange Rente ausgezahlt, kommt in Deutschland regelmäßig die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung in Betracht. Dabei wird nicht die gesamte Rente wird besteuert. Steuerpflichtig ist nur ein gesetzlich festgelegter Ertragsanteil. Dieser hängt vom Alter bei Beginn der Rente ab.
Beispiel: Beginnt die lebenslange Rente mit 65 Jahren, beträgt der Ertragsanteil nach deutschem Recht 18 %. Bei einer jährlichen Rente von 60.000 Euro wären also 10.800 Euro steuerpflichtig. Dieser Betrag unterliegt dann dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Der große Vorteil ist, dass die historischen Beiträge und der Wert im Zeitpunkt der Conversion für diese Berechnung grundsätzlich keine unmittelbare Rolle spielen. Die Besteuerung ist typisiert und daher relativ einfach.
Variante 2: Roth Annuity mit Kapitalauszahlung oder zeitlich begrenzter Auszahlung
Anders sieht es aus, wenn zwar ein Versicherungsvertrag vorliegt, aber keine lebenslange Rente gezahlt wird. Das betrifft zum Beispiel Kapitalauszahlungen, Rückkäufe, Teilentnahmen oder zeitlich begrenzte Auszahlungspläne.
Dann kommt in Deutschland regelmäßig § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in Betracht. Besteuert wird grundsätzlich die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und den eingezahlten Beiträgen. Wird im Zuge der Roth-Conversion ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen und der vollständige Übertragungswert als Einmalbeitrag eingezahlt, spricht viel dafür, diesen Übertragungswert als Beitrag anzusetzen.
Beispiel: Bei der Conversion werden 1.000.000 US-Dollar in eine neue Roth Annuity übertragen. Später werden 1.300.000 US-Dollar ausgezahlt. Dann sollte nach dieser Sichtweise nur die Differenz von 300.000 US-Dollar steuerpflichtig sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Versicherungsverträgen nur die Hälfte dieser Differenz steuerpflichtig sein. Dafür müssen insbesondere eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und eine Altersgrenze von 60 bzw. 62 eingehalten werden. Bei nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossenen Verträgen gilt grundsätzlich das 62. Lebensjahr. Wird die Roth Annuity erst im Zuge der Conversion neu abgeschlossen, beginnt die Zwölfjahresfrist grundsätzlich erst mit diesem neuen Vertrag.
Variante 3: Konto- oder depotbasierter Roth IRA
In der Praxis dürfte der häufigste Fall ein konto- oder depotbasierter Roth IRA sein. Hier handelt es sich nicht um einen Versicherungsvertrag, sondern um eine Kapitalanlage. In Deutschland liegt dann regelmäßig eine Besteuerung nach den Regeln für Kapitalvermögen nahe. Vereinfacht gesagt wird bei späterer Auszahlung der Unterschied zwischen Auszahlungsbetrag und Anschaffungskosten besteuert.
Entscheidend ist also, was die Anschaffungskosten sind. Wird ein neuer Roth IRA eröffnet und der bisherige 401(k)-Plan oder Traditional IRA unmittelbar dorthin übertragen, sprechen gute Gründe dafür, den Wert im Zeitpunkt der Conversion als Anschaffungskosten des neuen Anspruchs anzusetzen. Dann wäre auch hier nur die spätere Wertsteigerung steuerpflichtig.
Beispiel: Bei der Conversion werden 1.000.000 US-Dollar in einen neuen Roth IRA übertragen. Später werden 1.300.000 US-Dollar ausgezahlt. Dann wäre nach dieser Auffassung nur der Wertzuwachs von 300.000 US-Dollar steuerpflichtig.
Diese Einordnung ist wirtschaftlich überzeugend, aber in Deutschland bislang nicht ausdrücklich geklärt.
Warum ein neuer, gesonderter Roth IRA sinnvoll sein kann
Aus deutscher Sicht ist es häufig besser, für die Conversion einen neuen und gesonderten Roth IRA zu eröffnen. So lässt sich später leichter nachweisen, welcher Betrag im Zeitpunkt der Conversion übertragen wurde.
Weniger klar ist die Lage, wenn ein bestehender Traditional IRA beim selben Anbieter lediglich in einen Roth IRA umgewidmet wird. US-rechtlich kann das zulässig sein. Für deutsche Zwecke ist aber schwieriger zu belegen, dass ein neuer Anspruch oder ein neuer Einstandswert entstanden ist.
Keine Anrechnung der US-Steuer auf die spätere deutsche Steuer
Wie oben ausgeführt, kann die bei der Conversion gezahlte US-Steuer später nicht auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Die USA besteuern im Jahr der Conversion. Deutschland besteuert später die Auszahlung. Es handelt sich also nicht um dieselbe Einkunft im selben Veranlagungszeitraum.
Deshalb ist die Anerkennung des Übertragungswerts als Beitrag oder Anschaffungskosten so wichtig. Nur dadurch lässt sich wirtschaftlich vermeiden, dass derselbe Vermögenswert erst in den USA bei der Conversion und später nochmals in Deutschland bei Auszahlung belastet wird.
Was sollte vor dem Umzug konkret geprüft werden?
Vor dem Umzug nach Deutschland sollten mindestens folgende Fragen geklärt werden:
- Welche US-Altersvorsorgepläne bestehen?
- Handelt es sich um einen 401(k)-Plan, einen Traditional IRA, einen Roth IRA oder einen Designated Roth Account innerhalb eines 401(k)-Plans?
- Wie hoch ist der aktuelle Wert?
- Welche Teile stammen aus steuerlich begünstigten Beiträgen?
- Welche Teile stammen aus bereits versteuertem Einkommen?
- Soll die Conversion vor oder nach dem Zuzug erfolgen?
- Wird ein neuer Roth IRA eröffnet oder nur ein bestehender Vertrag umgewidmet?
- Handelt es sich beim Zielprodukt um ein Depotkonto, ein Treuhandkonto oder eine Rentenversicherung?
- Ist später eine lebenslange Rente, eine Kapitalauszahlung oder eine flexible Teilentnahme geplant?
- Wie hoch ist die US-Steuer auf die Conversion?
- Ist die US-Steuer wirtschaftlich tragbar?
Wann ist eine Roth-Conversion sinnvoll?
Eine Roth-Conversion kann sinnvoll sein, wenn der Steuerpflichtige die sofortige US-Steuerbelastung tragen kann und er davon ausgeht, dass der Roth IRA später noch erhebliche Wertsteigerungen erzielt. Sie ist besonders interessant, wenn die Person nach dem Umzug langfristig in Deutschland steuerpflichtig sein wird.
Sie ist aber nicht automatisch die beste Lösung. Entscheidend sind die Höhe des US-Steuersatzes im Jahr der Conversion, die spätere deutsche Steuerbelastung, die Art des Roth IRA, das Alter des Steuerpflichtigen und die geplante Auszahlungsform.
Besonders wichtig: Es gibt noch keine verbindliche deutsche Klärung
Die deutsche Behandlung von Auszahlungen aus einem Roth IRA nach einer vorherigen Conversion ist bislang nicht abschließend geklärt. Es gibt nach derzeitigem Stand keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, keine veröffentlichte Verwaltungsanweisung und keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser konkreten Gestaltung.
Das bedeutet nicht, dass die Gestaltung nicht funktioniert. Es bedeutet aber, dass sie sorgfältig vorbereitet und dokumentiert werden muss. Bei erheblichen Beträgen sollte eine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO in Betracht gezogen werden. Damit kann vorab geklärt werden, wie die deutsche Finanzverwaltung den konkreten Fall behandeln wird. Das ist allerdings ein langer und aufwendiger Prozess.
Fazit
Wer aus den USA nach Deutschland zieht und dort über größere Altersvorsorgevermögen verfügt, sollte die steuerlichen Folgen von Auszahlungen aus 401(k) Plänen, Traditional IRA und Roth IRA vor Umzug steuerlich prüfen lassen. Eine Roth-Conversion kann eine sinnvolle Gestaltung sein, weil die US-Steuerbelastung vorgezogen wird und spätere deutsche Besteuerungsbelastungen reduziert werden können.
Der sicherste praktische Weg ist regelmäßig eine direkte Übertragung auf einen neu eröffneten und gesonderten Roth IRA. Der Wert im Zeitpunkt der Conversion sollte gut dokumentiert werden.
Ob Deutschland diesen Wert später in jedem Fall als Beitrag oder Anschaffungskosten anerkennt, ist noch nicht abschließend geklärt. Genau darin liegt das zentrale Risiko. Wer größere Beträge übertragen will, sollte daher vor Umsetzung eine individuelle steuerliche Analyse und gegebenenfalls eine verbindliche Auskunft einholen.
Kurzer Praxis-Hinweis
Nicht jeder Roth-Begriff meint dasselbe. Ein Roth IRA ist nicht dasselbe wie ein Designated Roth Account innerhalb eines 401(k)-Plans. Ein Roth IRA ist eine individuelle Altersvorsorgestruktur. Ein Designated Roth Account bleibt dagegen Teil eines arbeitgeberbezogenen Plans. Diese Unterscheidung kann für die deutsche Besteuerung entscheidend sein.
Autor: Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern

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