Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
von Peter Scheller
Die EU-Kommission hat gegen Deutschland wie auch viele andere EU-Mitgliedsstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Kommission leitet solche Verfahren ein, wenn sie einen Verstoß eines Mitgliedsstaates gegen gemeinschaftsrechtliche Rechtsvorschriften sieht. Sofern der jeweilige Mitgliedsstaat die gerügte Vorschrift nicht ändert, entscheidet letztendlich der EuGH.
Eine Liste aller momentan offenen Verfahren finden Sie hier.
Die momentan gegen Deutschland eröffneten Vertragsverletzungsverfahren sind die Folgenden:
19/11/2015 | MEMO/15/6006 | Steuern: Kommission fordert Deutschland auf, seine Erbschaftsteuervorschriften über besondere Versorgungsfreibeträge mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen – Rechtssache Nr. 2012-2158 |
24/09/2015 | MEMO/15/5657 | Steuern: Kommission fordert Deutschland auf, seine Mehrwertsteuervorschriften für Reisebüros zu ändern. Rechtssache Nr. 2011-2212 |
26/02/2015 | IP/15/4493 | Steuerrecht: Klage gegen Deutschland wegen Begrenzung der MwSt-Befreiung für geteilte Dienstleistungen Rechtssache Nr. 2009/2303 |
16/10/2014 | MEMO/14/589 | Steuern: Kommission fordert Deutschland auf, die diskriminatorische Besteuerung der ausländischen Wohltätigkeitsorganisationen zu beenden Rechtssache Nr. 2012/2159 |
25/09/2014 | IP/14/1038 | Steuerwesen: Klage gegen Deutschland wegen Vorschriften zur MwSt.-Erstattung für Marktbeteiligte aus Nicht-EU-Ländern Rechtssache Nr. 2011/2087. |
Autor: Peter Scheller. Steuerberater – Master of International Taxation
Bildquelle: www.fotalia.com
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