Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

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Doppelbesteuerung bei Share Deals

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Wer bei Share Deals das Signing und Closing zeitlich trennt, muss beide Erwerbsvorgänge fristgerecht und vollständig anzeigen. Sonst droht trotz § 16 Abs. 4a GrEStG eine doppelte Grunderwerbsteuer – so das FG Baden-Württemberg im Beschluss vom 16.05.2025 – 5 V 846/25 (AdV abgelehnt). Die Beschwerde ist beim BFH unter II B 47/25 (AdV) anhängig. Parallel hat der BFH im Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25 (AdV) ernstliche Zweifel an Doppel-Festsetzungen geäußert, wenn der Finanzverwaltung das Closing bereits bekannt ist.

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