Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

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Zollstrafrechtliche Beurteilung des Falls Schwarzenegger

von Administrator (Kommentare: 0)

Am 17. Januar 2024 wurde durch Beamte des Hauptzollamts München gegen Arnold Schwarzenegger ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, weil bei ihm im Rahmen seiner Einreise in die Europäische Union eine Luxus-Uhr der Marke Audemars Piguet im Wert von ca. 26.000 Euro aufgefunden wurde.

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