Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

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Umsatzsteuer: Qualifizierte Abfrage

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Deutsche Unternehmen haben die Möglichkeit, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eines Geschäftskunden aus dem EU-Ausland abzufragen. Diese Abfrage dient als Nachweis für die Unternehmereigenschaft des Geschäftsführers im entsprechenden Mitgliedsstaat. Dieser Nachweis ist notwendige Voraussetzung für die Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.

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