Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Gemeinnützigkeit: Erschwernis bei der Verwirklichung von gemeinnützigen Zwecken im Ausland

von Peter Scheller

Gemeinnützigkeit: Erschwernis bei der Verwirklichung von gemeinnützigen Zwecken im Ausland

Mit Urteil vom 17. September 2013 hat der Bundesfinanzhof (AZ I R 16/12) entschieden, dass Spenden an eine gemeinnützige Organisation im EU-Ausland nur dann steuerlich abgezogen werden können, wenn diese Organisationen die Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts nach den deutschen Vorschriften erfüllen.

Das betrifft insbesondere die Grundsätze der satzungsmäßigen Vermögensbindung, die besagt, dass die Körperschaft bei ihrer Auflösung oder bei  Wegfall der begünstigten Zwecke aufgrund einer Satzungsklausel ihr Auflösungsvermögen nur einer anderen gemeinnützigen Körperschaft übertragen darf. Damit sei sichergestellt, dass die begünstigten Zuwendungen stets im Kreislauf der Gemeinnützigkeit bleiben und nicht bei Auflösung schädlich verwendet werden könnten.

Dieses Urteil bezieht sich ausdrücklich nur auf solche Länder, die Mitglieder der EU sind oder auf die das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Begründet wird die Anwendung der strikten deutschen Regelungen mit der Gleichheit der Besteuerung im EU-Raum.

Damit wird eine deutliche Erschwernis der Realisierung von Auslandszuwendungen vollzogen. Es kommt bei diesen Auslandszuwendungen nicht darauf an, ob die Zuwendung von der Privatperson oder – wie hier im Urteilsfall – von einer Kapitalgesellschaft direkt an die ausländische Körperschaft überwiesen werden. Auch die Zahlung an eine inländische steuerbefreite Körperschaft mit der Auflage, die Zuwendung an die ausländische Körperschaft weiterzuleiten, löst das Problem nicht, sondern verlagert es nur auf die inländische steuerbefreite Körperschaft, die dadurch dem Risiko ausgesetzt ist, mangels Nachweis der satzungsmäßigen Vermögensbindung bei der ausländischen Körperschaft eine schädliche Mittelverwendung zu begehen mit der Folge  des Verlustes ihrer eigenen Gemeinnützigkeit. Die Folge wäre eine Spendenhaftung von 30 %, bei gewerblichen Spendern von 45 % der erhaltenen Spenden einschließlich der Durchlaufspende.

Hier heißt es also aufgepasst. Wir gehen weiterhin davon aus, dass diese Rechtsprechung auch auf Länder ausgedehnt werden wird, die außerhalb des EU-Raumes liegen.

Autoren: Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation; Thomas Oehmichen, Steuerberater – vereidigter Buchprüfer; www.oehmichen.de

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Dieser Beitrag unterstützt pro bono die

mitKids Aktivpatenschaften

– eine Initiative der Ehlerding Stiftung

Kindern Zeit schenken!

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Viele Kinder wachsen heute in Haushalten mit nur einem Elternteil auf. Großeltern und andere Verwandte wohnen häufig nicht vor Ort, sondern in einer anderen Stadt und oft sogar im Ausland. So fehlt vielen Familien ein tragfähiges soziales Netzwerk, und die Aufmerksamkeit und Unterstützung für ein Kind kommt oft zu kurz.

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Aktivpaten treffen sich wöchentlich für 3-4 Stunden mit ihrem Patenkind – zum Spielen, Vorlesen, Schwimmen, Hamburg erkunden und Spaß haben. Die regelmäßige intensive Zuwendung stärkt das Selbstvertrauen und fördert die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder.

Das Projekt wurde 2007 in Hamburg gegründet. Inzwischen gibt es über 125 Patenschaften im Hamburger Raum. Eine Patenschaft ist auf Dauer angelegt – einige Patenschaften bestehen schon seit über 5 Jahren!

Das Angebot ist für Familien und Paten freiwillig und kostenlos. Die Ehlerding Stiftung bietet über die gesamte Dauer einer Patenschaft eine enge Betreuung durch persönliche Ansprechpartnerinnen, die bei Konflikten und Missverständnissen vermitteln. Sie organisiert regelmäßig Fortbildungen für die Paten. Sie sorgt für besondere Erlebnisse durch gemeinsame Ausflüge der Tandems, ein großes Sommerfest und den Besuch des Weihnachtsmärchens.

Um noch mehr Kindern in Hamburg eine Patenschaft zu ermöglichen, freuen wir uns über weitere Paten und über Spenden. Die Ehlerding Stiftung ist gemeinnützig. 

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Bildquelle: www.fotalia.com

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