Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Logistik & Steuern

von Peter Scheller

Logistik & Steuern

Am 4. Mai 2017 bot die NWB Akademie zum ersten Mal das Seminar Das Transport- und Logistikmandat an. Das Seminar gibt einen Überblick über alle steuerlichen Bereiche, die für kleine und mittelständische Logistikunternehmen von Bedeutung sind. Dabei spielen grenzüberschreitende Transportaufträge eine besondere Rolle.

Das Seminar behandelte folgende Schwerpunktthemen:

Die Branche

Herausgearbeitet wird, welche besonderen steuerlichen Problembereiche für die Logistikbranche bestehen. Betroffen sind insbesondere Speditionen, Frachtführer, Lagerhalter und Zolldeklaranten.

Folgende steuerliche Bereiche sind dabei von Bedeutung:

  1. Bilanzierung
  2. Direkte Steuern
    1. Einkommen- oder Körperschaftsteuer
    2. Solidaritätszuschlag
    3. Gewerbesteuer
    4. Lohnsteuer
  3. Indirekte Steuern
    1. Verbrauchsteuern (Energie- und Strom, Alkohol, Tabak, Kaffee Alkopop)
    2. Umsatzsteuer
    3. Versicherungssteuer
  4. Abgaben bei der Einfuhr
    1. Zölle
    2. Verbrauchsteuern
    3. Einfuhrumsatzsteuer

Unternehmen müssen mit drei verschiedenen öffentlichen Stellen zusammenarbeiten:

  1. Finanzamt
  2. Gemeinden
  3. Zollämter

Hinzu kommen im Bereich Personal die Sozialversicherungsträger.

Bilanzierung und Ertragsteuern

Die drei Schwerpunktthemen sind:

  1. Rückstellungen am Beispiel von drohenden Einfuhrabgaben
  2. Bilanzierung des Palettentauschs
  3. Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Logistikunternehmen haben es in diesem Bereich besonders schwer. Sie müssen einerseits die umsatzsteuerliche Behandlung ihrer eigenen Leistungen richtig beurteilen. Anderseits müssen Sie die umsatzsteuerlichen Wirkungen bei Ihren Kunden richtig einschätzen. Letzteres gilt zumindest dann, wenn sie als Zollvertreter auftreten.

Die Schwerpunkte im eigen Bereich liegen bei der Beurteilung folgender Sachverhalte:

  1. Güterbeförderungsleistungen
  2. Lagerleistungen
  3. Vermittlungsleistungen
  4. Fiskalvertretung
  5. Palettentausch
  6. Versicherungsleistungen

Auf Kundenseite müssen folgende Bereiche beachtet werden:

  1. Zollrecht und Einfuhrumsatzsteuer
  2. Vorsteuerabzug für Logistikdienstleister
  3. Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer
  4. Ausfuhr
  5. Innergemeinschaftliche Lieferungen
  6. Reihengeschäfte
  7. Konsignationslager

Zollrecht

Sofern das Logistikunternehmen in zollrechtlichen Angelegenheiten für seine Kunden tätig wird, muss folgende Dinge beachtet werden:

  1. Zollrechtliche Vertretung
  2. Ein- und Ausfuhrformalitäten
  3. Zollverfahren und vorübergehende Verwahrung
  4. Erlass- und Erstattungsmöglichkeiten

Versicherungssteuer

Die Versicherung grenzüberschreitender Warenbewegungen ist steuerfrei. Zu analysieren ist, wann dies für die Versicherung vor- und nachgelagerte Transporte und transportbedingter Lagerleistungen gilt.

Lohnsteuer/Sozialversicherung

Hier werden folgende Themen behandelt:

  1. Lohnsteuer- und Sozialversicherung bei Fernfahrern
  2. Lohnsteuer Auslandstätigkeit
  3. Sozialversicherung Auslandstätigkeit

Nächste Termine

04.07.2017   Leipzig – Mercure Hotel Leipzig am Johannisplatz
11.09.2017  Hamburg – relaxa Hotel Bellevue
23.10.2017  Nürnberg – HOTEL AVERNA PARK Das Hotel am Frankencenter

Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation – Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern

Bildquelle: www.fotalia.com

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