Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

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Der Datenlieferant als Zollschuldner

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Seit der Änderung des Zollrechts zum 1. Mai 2016 wurde die Liste der Zollschuldner erweitert. Seither wird der Lieferanten von Daten für die Zollanmeldung unter gewissen Umständen zum Zollschuldner. Diese Regelung zielt offensichtlich auf die Logistikbranche. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2017 (C-522/16) zeigt, dass der Kreis betroffener Personen weit größer sein kann.

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