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Um hohe Antidumpingzölle auf chinesische Solarmodule zu umgehen, haben Importeure den Zollbehörden irreführende Verpflichtungsrechnungen vorgelegt. Diese Taktik sollte verbergen, dass der Mindesteinkaufspreis nicht eingehalten wurde, was jedoch eine Bedingung für die Befreiung von Antidumpingzöllen war. Die Verwendung überhöhter Verpflichtungsrechnungen in der Zollanmeldung führte laut dem Bundesgerichtshof dazu, dass falsche Informationen über steuerlich relevante Sachverhalte gemäß § 370 AO (Abgabenordnung) gemacht wurden. Die Antidumpingzölle seien in vollem Umfang bei der Einfuhr entstanden. Dies führt zu einer Steuerverkürzung, die für eine potenzielle Steuerhinterziehung erforderlich ist. Es gibt jedoch bedeutende Argumente in der Fachliteratur, die diese Ansicht in Frage stellen.