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Die Einheitlichkeit der Leistung spielt im Umsatzsteuerrecht eine entscheidende Rolle. Dabei geht es um die Frage, ob ein Bündel von Leistungen eine Gesamtleistung oder einzeln zu betrachtende Leistungen darstellen. Sofern die Einzelleitungen steuerlich gleich zu behandeln sind, stellt sich die Frage in der Praxis nicht. Sind diese aber unterschiedlich zu behandeln, kann die Frage nach der Einheitlichkeit der Leistung eine erhebliche Relevanz entfalten. Im Urteil der Europäischen Gerichtshofes vom 4. April 2023 (C-516/21, "Y") ging es genau um die Frage, wann die Einheitlichkeit der Leistung vorliegt.