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Grenzüberschreitende Sachverhalte werden von der deutschen Erbschaftsteuer erfasst, wenn ein Anknüpfungspunkt in Deutschland besteht. Auf der personellen Ebene ist dies der Fall, wenn entweder der Erblasser oder der Empfänger (Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte) im Inland ansässig sind. Sachlich ist der Anknüpfungspunkt im Inland belegenes Vermögen.
Die Zahl der Deutschen mit selbstgenutzten Immobilien im Ausland hat zwischenzeitlich die Millionengrenze überschritten. Hinzu kommen die Deutschen, die andere Vermögenswerte wie Unternehmensbeteiligungen oder Kapitalvermögen im Ausland haben. Außerdem leben viele Ausländer in Deutschland, die in ihren Heimatländern auch über immobiles …