Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Blog-Archiv

INCOTERMS 2020 – Was können sie leisten und was nicht?

von Administrator (Kommentare: 0)

INCOTERMS sind im internationalen Handel gebräuchliche formularmäßige Lieferbedingungen, die seit 1936 durch International Chamber of Commerce in Paris gesetzt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Sie haben keine Gesetzesrang, haben aber dennoch einen hohen Stellenwert im grenzüberschreitenden Warenverkehr.

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Aufbewahrung von Unterlagen im Verein

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Aufbewahrung von Unterlagen im Verein

Was muss, was darf, was sollte der Verein wie lange aufheben? Jeder Vorstand eines Vereins, der nicht einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb hat, kennt das leidige Problem, dass Unterlagen, wenn der Jahresabschluss, die Zuwendungsbestätigungen und die Steuererklärungen erstellt worden …

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