Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Blog-Archiv

INCOTERMS 2020 – Was können sie leisten und was nicht?

von Administrator (Kommentare: 0)

INCOTERMS sind im internationalen Handel gebräuchliche formularmäßige Lieferbedingungen, die seit 1936 durch International Chamber of Commerce in Paris gesetzt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Sie haben keine Gesetzesrang, haben aber dennoch einen hohen Stellenwert im grenzüberschreitenden Warenverkehr.

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Logistikunternehmen: Zollrechtliche und steuerliche Besonderheiten

von Peter Scheller (Kommentare: 1)

Logistikunternehmen müssen ein profundes Wissen zu zollrechtlichen und umsatzsteuerlichen Besonderheiten haben. Dies gilt sowohl für das eigene Geschäft wie auch die Bedürfnisse der Kunden. Für Speditionen, Frachtführer, Lagerhalter und Zollagenten geht es um die umsatzsteuerliche Besonderheiten eigener Leistungen. Bilanzielle und ertragsteuerliche Fragestellungen kommen hinzu. Logistikunternehmen müssen daneben die zollrechtlichen und umsatzsteuerlichen Besonderheiten ihrer Kunden bei grenzüberschreitenden Transporten beachten.

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Zollrecht visuell

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Ein Autorenteam - bestehend aus Rechtsanwälten, Steuerberatern, Mitglieder der Zollverwaltung und einer Universitätsprofessorin - hat sich dem Zollrecht auf eine neue Art und Weise genähert. Dargestellt wird das seit dem 1. Mai 2016 geltende Zollrecht der Europäischen Union, und zwar in Form von Schaubildern. Die Visualisierung soll es Beratern, Studenten und anderen Interessierten erleichtern, die Grundlagen des europäischen Zollrechts zu erfassen.

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