Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

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Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Es kommt häufig vor, dass bei zollrechtlichen Pflichtverstößen Zölle und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) gegen das Logistikunternehmen festgesetzt werden. Diese betreffen in der Regel den Einfuhrvorgang des Kunden, für den zollrechtliche Anmeldungen vorgenommen werden. Schon in der Rechtssache DSV Road hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2015 dem beauftragten Logistikunternehmen den Abzug der EUSt als Vorsteuer versagt. In der Folge hat es weitere Urteile des EuGH und deutscher Finanzgericht gegeben, die alle den Vorsteuerabzug versagen.

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Spedition und Zollvollmacht

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Spedition und Zollvollmacht

Speditionen gehen häufig erhebliche Abgabenrisiken ein, wenn sie Zollformalitäten für ihre Kunden übernehmen. Eine der Risiken ergibt sich dann, wenn sich herausstellt, dass die Spedition keine wirksame Zollvollmacht besitzt. In einem Verfahren vor dem Finanzgericht München (Urteil vom 20.10.2016, 14 K …

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