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Ein unerledigtes T-Papiere führt dazu, dass das gemeinschaftsrechtliche Versandverfahren nicht ordnungsgemäß beendet wird. Damit werden sämtliche neben Einfuhrzöllen und Einfuhrumsatzsteuer fällig. Daneben können sich strafrechtliche Folgen ergeben; zumindest liegt aber eine Ordnungswidrigkeit vor.
Logistikunternehmen haben zollrechtlich und umsatzsteuerlich zwei Ebenen zu beachten. Einerseits müssen Speditionen, Frachtführer, Lagerhalter und Zollagenten die umsatzsteuerliche Besonderheiten eigener Leistungen richtig beurteilen. Hinzu kommen bilanzielle und ertragsteuerliche Fragestellungen. Daneben müssen Logistikunternehmen die zollrechtlichen und umsatzsteuerlichen Fragestellungen ihrer Kunden insbesondere bei grenzüberschreitenden Transporten beachten.