Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Blog-Archiv

Roth Conversion und deutsche Besteuerung

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Viele Deutsche, die längere Zeit in den USA gelebt und gearbeitet haben, besitzen dort Altersvorsorgevermögen. Häufig geht es um einen 401(k)-Plan, einen Traditional IRA oder bereits um einen Roth IRA. Wer später nach Deutschland zurückkehrt oder erstmals nach Deutschland zieht, sollte diese US-Altersvorsorge nicht einfach „liegen lassen“, ohne vorher die steuerlichen Folgen zu prüfen.

Besonders wichtig ist die Frage, ob ein 401(k)-Plan oder ein Traditional IRA vor dem Zuzug nach Deutschland in einen Roth IRA umgewandelt werden sollte. Diese Umwandlung nennt man in den USA Roth-Conversion. Sie kann steuerlich sinnvoll sein, ist aber nicht ohne Risiko.

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Inherited IRA - Einkommensteuer in Deutschland

von Peter Scheller (Kommentare: 9)

In den USA können steuerbegünstigte Altersvorsorgepläne vererbt werden. Dies ist bei vergleichbaren Plänen der steuerlich begünstigten betrieblichen und privaten Altersvorsorge in Deutschland nicht der Fall. Gleichwohl müssen Erträge aus diesem Plan in Deutschland versteuert werden, wenn der Begünstigte in Deutschland ansässig ist.

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Auszahlungen aus US-Altersvorsorgeplänen – Die Neuregelung

von Peter Scheller (Kommentare: 6)

Auszahlungen aus US-Altersvorsorgeplänen müssen in Deutschland besteuert werden, wenn der Leistungsempfänger in Deutschland als ansässig gilt. Das gilt sowohl für US-Staatsbürger aber auch Deutsche, die in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben. Bisher war das deutsche Besteuerungsregime für Auszahlungen aus diesen Plänen sehr vorteilhaft. Dies hat sich zum 1. Januar 2025 grundlegend geändert.

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Attention: Change in the taxation of qualified US pension plans

von Autorenteam (Kommentare: 22)

So far, withdrawals to persons who are tax resident in Germany were only taxed on the difference between the withdrawal and attributable contributions. If the recipient of the payment had reached the age of 60 and the plan had been in existence for more than 12 years, only half of the difference was taxed.

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