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Dies ist ein kurzer Beitrag zu speziellen Themen im Zusammenhang mit dem Brexit. In diesem Artikel geht es um die Einfuhr von Waren aush Großbritannien. Dabei geht es nicht nur um den Zoll sondern auch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Dies ist ein kurzer Beitrag zu speziellen Themen im Zusammenhang mit dem Brexit. In diesem Artikel geht es um die Ausfuhr von Waren nach Großbritannien. Dabei geht es nicht nur um den Zoll sondern auch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und um die Verbrauchsteuern.
Dies ist ein kurzer Beitrag zu speziellen Themen im Zusammenhang mit dem Brexit. Hier geht es um den weithin unterschätzten Bereich des Warenursprungs.
Dies ist ein kurzer Beitrag zu speziellen Themen im Zusammenhang mit dem Brexit. Hier geht es um die Rückwareneigenschaft im Zollrecht für Waren, die vor dem Austrittsdatum nach Großbritannien verbracht und nach diesem Datum wieder in der EU zurückgebracht werden sollen.
Noch immer weiß niemand, ob und wann der Brexit kommen wird. Geht man davon aus, dass er kommen wird, werden sich mit dem Austrittsdatum für Unternehmen einige grundlegenden Änderung im Zoll-, Verbrauchsteuer- und Umsatzsteuerrecht ergeben. Einige Änderungen werden unabhängig davon sein, ob ein Abkommen zwischen Großbritannien und der EU abgeschlossen wird oder nicht. An dieser Stelle wird eine Serie kurzer Artikel folgen, die einzelne Änderungen beleuchten.
Die Ausfuhr von Waren aus den Inland wird geprägt durch das zollrechtliche Ausfuhrverfahren. Damit erlangen zollrechtliche Belege eine entscheidende Bedeutung als Belegnachweis, die zur Geltendmachung der umsatzsteuerlichen Ausfuhr notwendig sind. Aus diesem Grund ist es wichtig, wie die Zollbehörden das Ausfuhrverfahren durchführen.
In der Sitzung des ECOFIN am 2. Oktober 2018 haben die EU-Finanzminister einige Sofortmaßnahmen (Quick Fixes) beschlossen. Die Änderungen betreffen Änderungen bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen, bei Reihengeschäften und Konsignationslagern. Die Änderungen haben Gültigkeit ab dem 1. Januar 2020 und bedürfen noch der Umsetzung in deutsches Recht. In drei Beiträgen werden die einzelnen Änderungen dargestellt.
In der Sitzung des ECOFIN am 2. Oktober 2018 haben die EU-Finanzminister auf einige Sofortmaßnahmen (Quick Fixes) beschlossen. Die Änderungen betreffen solche bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen, bei Reihengeschäften und Konsignationslagern. Die Änderungen haben Gültigkeit ab dem 1. Januar 2020 und bedürfen noch der Umsetzung in deutsches Recht. In drei Beiträgen werden die einzelnen Änderungen dargestellt.
Der CMR-Frachtbrief ist ein Transportdokument im grenzüberschreitenden LKW-Verkehr. Gleichzeitig kann der CMR-Frachtbrief als Belegnachweis im Umsatzsteuerrecht dienen, wenn steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder im Ausnahmefall einer Ausfuhr begehrt werden. Peter Scheller und Susanne Zaczek haben in Heft 9/2019 der MwStR die Grundzüge der CMR-Rechts dargestellt.
In der Sitzung des ECOFIN am 2. Oktober 2018 haben die EU-Finanzminister einige Sofortmaßnahmen (Quick Fixes) beschlossen. Die Änderungen betreffen Änderungen bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen, bei Reihengeschäften und Konsignationslagern. Die Änderungen haben Gültigkeit ab dem 1. Januar 2020 und bedürfen noch der Umsetzung in deutsches Recht. In drei Beiträgen werden die einzelnen Änderungen dargestellt.
Die Limited Liability Company - kurz LLC - ist eine in den USA wegen ihrer großen Flexibilität sehr beliebte Gesellschaftsform. Diese Vorteile können aber steuerlich zum Boomerang werden, wenn ihre Gesellschafter in Deutschland ansässig sind oder es werden. Der Beitrag in der ISR 3/2019, Seite 114 behandelt die einzelnen Problembereiche.
Foreign companies and expatriates are often under the impression that they do not have to fulfill any obligations for tax purposes if the following applies: namely that the foreign employer has no establishment in Germany; the employee is a foreign national; and the salaries are paid to a foreign bank account. However, this is not the case if the employee is tax resident in Germany and works there.
Die Transport- und Logistikbranche ist geprägt von vielen Besonderheiten mit einer hohen Fehleranfälligkeit insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften. Das Smart-Seminar vermittelt einen praxisnahen Überblick, von der Umsatzsteuer über die bilanzielle Abbildung der Transportrisiken bis zum immer wichtiger werdenden Zusammenspiel von Umsatzsteuer und Zoll.
Großbritannien und die Schweiz haben am 11. Februar 2019 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Es soll der Beibehaltung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen nach dem Austritt des Großbritanniens aus der Europäischen Union sicherstellen.