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Die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung stellt eine formelle Anforderung des Umsatzsteuerrechts dar. Sofern die Rechnung fehlerhafte Angaben enthält oder geforderte Angaben fehlen, können sich hieraus erhebliche Nachteile für den Rechnungsaussteller und vor allem den Rechnungsempfänger ergeben. Dieses eigentlich so einfache Regelungsgebiet erweist sich in der Praxis häufig als "Minenfeld". Aus diesem Grund müssen sich deutsche Finanzgerichte und der Europäische Gerichtshof regelmäßig mit Fragen aus diesem Bereich beschäftigen. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs.
Grundsätzlich nimmt die Bedeutung des internationalen Versandhandels in einer globalisierten Welt einen immer größeren Raum ein. Ferner nimmt der Handel über Internetplattformen (e-commerce Plattformen) wie Amazon, ebay und viele andere zu. Dabei steht der Handel mit privaten Kunden (B2C-Geschäft) im Vordergrund, wobei sich zwischenzeitlich auch Spezialplattformen gebildet haben, die nur auf den Geschäftskundenbereich (B2B-Geschäft) abzielen.
Ab dem 01.01.2020 müssen Unternehmen, die mit dem grenzüberschreitenden Warenverkehr in der Europäischen Union zu tun haben, neue Regelungen beachten. Die Änderungen beruht auf einem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Reformparket und ist in der Presse auch unter dem Begriff „Quick Fixes“ zu finden.
Dies ist ein kurzer Beitrag zu speziellen Themen im Zusammenhang mit dem Brexit. In diesem Artikel geht es um die Einfuhr von Waren aush Großbritannien. Dabei geht es nicht nur um den Zoll sondern auch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Dies ist ein kurzer Beitrag zu speziellen Themen im Zusammenhang mit dem Brexit. In diesem Artikel geht es um die Ausfuhr von Waren nach Großbritannien. Dabei geht es nicht nur um den Zoll sondern auch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und um die Verbrauchsteuern.
Noch immer weiß niemand, ob und wann der Brexit kommen wird. Geht man davon aus, dass er kommen wird, werden sich mit dem Austrittsdatum für Unternehmen einige grundlegenden Änderung im Zoll-, Verbrauchsteuer- und Umsatzsteuerrecht ergeben. Einige Änderungen werden unabhängig davon sein, ob ein Abkommen zwischen Großbritannien und der EU abgeschlossen wird oder nicht. An dieser Stelle wird eine Serie kurzer Artikel folgen, die einzelne Änderungen beleuchten.
Die Ausfuhr von Waren aus den Inland wird geprägt durch das zollrechtliche Ausfuhrverfahren. Damit erlangen zollrechtliche Belege eine entscheidende Bedeutung als Belegnachweis, die zur Geltendmachung der umsatzsteuerlichen Ausfuhr notwendig sind. Aus diesem Grund ist es wichtig, wie die Zollbehörden das Ausfuhrverfahren durchführen.
In der Sitzung des ECOFIN am 2. Oktober 2018 haben die EU-Finanzminister einige Sofortmaßnahmen (Quick Fixes) beschlossen. Die Änderungen betreffen Änderungen bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen, bei Reihengeschäften und Konsignationslagern. Die Änderungen haben Gültigkeit ab dem 1. Januar 2020 und bedürfen noch der Umsetzung in deutsches Recht. In drei Beiträgen werden die einzelnen Änderungen dargestellt.
In der Sitzung des ECOFIN am 2. Oktober 2018 haben die EU-Finanzminister auf einige Sofortmaßnahmen (Quick Fixes) beschlossen. Die Änderungen betreffen solche bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen, bei Reihengeschäften und Konsignationslagern. Die Änderungen haben Gültigkeit ab dem 1. Januar 2020 und bedürfen noch der Umsetzung in deutsches Recht. In drei Beiträgen werden die einzelnen Änderungen dargestellt.
Der CMR-Frachtbrief ist ein Transportdokument im grenzüberschreitenden LKW-Verkehr. Gleichzeitig kann der CMR-Frachtbrief als Belegnachweis im Umsatzsteuerrecht dienen, wenn steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder im Ausnahmefall einer Ausfuhr begehrt werden. Peter Scheller und Susanne Zaczek haben in Heft 9/2019 der MwStR die Grundzüge der CMR-Rechts dargestellt.
In der Sitzung des ECOFIN am 2. Oktober 2018 haben die EU-Finanzminister einige Sofortmaßnahmen (Quick Fixes) beschlossen. Die Änderungen betreffen Änderungen bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen, bei Reihengeschäften und Konsignationslagern. Die Änderungen haben Gültigkeit ab dem 1. Januar 2020 und bedürfen noch der Umsetzung in deutsches Recht. In drei Beiträgen werden die einzelnen Änderungen dargestellt.
Die Transport- und Logistikbranche ist geprägt von vielen Besonderheiten mit einer hohen Fehleranfälligkeit insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften. Das Smart-Seminar vermittelt einen praxisnahen Überblick, von der Umsatzsteuer über die bilanzielle Abbildung der Transportrisiken bis zum immer wichtiger werdenden Zusammenspiel von Umsatzsteuer und Zoll.
Brexit und keine Ende. Niemand kann vorhersagen, ob ein harter oder weicher Brexit kommt oder ob es doch noch einen Exit vom Brexit gibt. Unternehmen mit wirtschaftlichen Beziehungen zu Großbritannien müssen sich auf jedes Szenario vorbereiten. Prof. Dr. Gerrit Frotscher, Dr. Marion Frotscher und Peter Scheller geben in 100 Fälle einen Überblick über steuerliche Auswirkungen.Die Fälle wurden veröffentlich in Haufe Steuer Office.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Rentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2018 vorgelegt. Dieser enthält auch Änderungen zur Umsatzsteuer. Wesentliche Änderungen betreffen die Besteuerung des Handels mit Waren auf elektrronischen Marktplätzen im Internet.
Die Autoren Peter Scheller und Thomas Oehmichen haben in der Ausgabe 4/2018 der Umsatzsteuerrundschau einen Artikel zum Thema Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Beiträgen an Berufsverbände – eine Fallstudie eröffentlich. Dabei geht es umfolgendes: In der Praxis kommt es zwischen der Finanzverwaltung …