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Noch immer weiß niemand, ob und wann der Brexit kommen wird. Geht man davon aus, dass er kommen wird, werden sich mit dem Austrittsdatum für Unternehmen einige grundlegenden Änderung im Zoll-, Verbrauchsteuer- und Umsatzsteuerrecht ergeben. Einige Änderungen werden unabhängig davon sein, ob ein Abkommen zwischen Großbritannien und der EU abgeschlossen wird oder nicht. An dieser Stelle wird eine Serie kurzer Artikel folgen, die einzelne Änderungen beleuchten.
Die Ausfuhr von Waren aus den Inland wird geprägt durch das zollrechtliche Ausfuhrverfahren. Damit erlangen zollrechtliche Belege eine entscheidende Bedeutung als Belegnachweis, die zur Geltendmachung der umsatzsteuerlichen Ausfuhr notwendig sind. Aus diesem Grund ist es wichtig, wie die Zollbehörden das Ausfuhrverfahren durchführen.
Die Transport- und Logistikbranche ist geprägt von vielen Besonderheiten mit einer hohen Fehleranfälligkeit insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften. Das Smart-Seminar vermittelt einen praxisnahen Überblick, von der Umsatzsteuer über die bilanzielle Abbildung der Transportrisiken bis zum immer wichtiger werdenden Zusammenspiel von Umsatzsteuer und Zoll.
Brexit und keine Ende. Niemand kann vorhersagen, ob ein harter oder weicher Brexit kommt oder ob es doch noch einen Exit vom Brexit gibt. Unternehmen mit wirtschaftlichen Beziehungen zu Großbritannien müssen sich auf jedes Szenario vorbereiten. Prof. Dr. Gerrit Frotscher, Dr. Marion Frotscher und Peter Scheller geben in 100 Fälle einen Überblick über steuerliche Auswirkungen.Die Fälle wurden veröffentlich in Haufe Steuer Office.
Deutsche Unternehmen wie beispielsweise Metallbaubetriebe nehmen häufig Montage- oder andere Aufträge im Ausland an. Dabei werden regelmäßig eigene Arbeitnehmer an den Einsatzort geschickt. Es stellt sich die Frage, welche steuerlichen und anderen Pflichten zu beachten sind. Aus steuerlicher Sicht sind …
Die Autoren Peter Scheller und Michael Dauer haben in der Zeitschrift Praxis Internationale Steuerberatung (PIStB 11/2017, S. 304) einen Artikel um Thema Umzugskosten bei Arbeitnehmerentsendung nicht leichtfertig verschenken – Teil 1: Werbungskosten veröffentlicht. Der 2. Teil zu den Bereichen Umsatzsteuer und …
Grundsätzlich ist die Wiedereinfuhr vormaliger Unionsware in das Zollgebiet der Europäischen Union als Rückware von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Befreiung gilt dann nicht, wenn entweder eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vorangegangen ist oder die Waren vor Wiedereinfuhr im Drittland geliefert werden. Im …
Die Autoren Peter Scheller, Torsten Hildebrandt und Susanne Zaczek haben in der Zeitschrift Die Steuerberatung (Heft 10/2017, Seite 385) das Thema Ertragsteuerliche Auswirkungen zollrechtlicher Risiken untersucht. Dabei geht es um folgendes: Das Zollrecht birgt für Unternehmen, die an grenzüberschreitenden Warenbewegungen …
Speditionen gehen häufig erhebliche Abgabenrisiken ein, wenn sie Zollformalitäten für ihre Kunden übernehmen. Eine der Risiken ergibt sich dann, wenn sich herausstellt, dass die Spedition keine wirksame Zollvollmacht besitzt. In einem Verfahren vor dem Finanzgericht München (Urteil vom 20.10.2016, 14 K …
Zoll-Recht-Steuern – kurz ZRS – ist eine Informationsplattform von und für Zoll- und Steuerexperten. Diese verfassen kurze und prägnante Artikel zu fachspezifischen Themen. Betrachtet wird der grenzüberschreitende Handel aus der Sicht des Zolls, des Rechts (Transportrecht, Transpostversicherungsrecht, etc.) und der Steuern. Hier finden …
Bei der Einfuhr von Waren aus dem Drittland fallen der Ort, an dem die Ware gestellt und derjenige, an dem diese Waren vorübergehend verwahrt werden sollen, häufig auseinander. Dabei hat die Person, die die Ware gestellt, diese innerhalb der von …
Geschäftsführer unterschätzen häufig die persönliche Haftung aus Steuerschulden der von ihnen vertretenen GmbH. Dies gilt insbesondere, wenn die Gesellschaft in wirtschaftliche Schieflage gerät und insolvent wird. Ein entsprechender Fall lag das Urteil des Finanzgerichtes Düsseldorf vom 22.11.2016 (4 K 1746/16 H und …
Die Zollverwaltung können bei der Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen die Angabe der Steueridentifikationsnummern von Aufsichtsräten und leitenden Angestellten verlangen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit dieser Vorschrift (Beschluss vom 09.08.2017 – 4 K 1404/17 Z). Dem Beschluss lag …
In der Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern haben die Autoren Michael Lux, Brüssel, und Peter Scheller, Hamburg über das Thema Verbrauchsteuerliche Auswirkungen des Brexit für deutsche Unternehmen veröffentlicht (ZfZ 8/2017, Seite 1984). Dabei geht es zusammengefasst um Folgendes: Der Brexit …
Das Zollrecht kennt eine Vielzahl von Bewilligungen, die verfahrensrechtliche oder materielle Erleichterungen für Wirtschaftsbeteiligten gewähren. Mit Einführung des Unionszollkodex (UZK) zum 1. Mai 2016 haben sich sachliche Bewilligungsvoraussetzungen und -inhalte geändert. Deshalb ist eine Neubewertung vieler Bestandsbewilligungen notwendig. Übergangsregelungen Es …